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Umsetzung der Maßnahmen zur Bekämpfung des Sextourismus mit Kindesmissbrauch

Bilanzierung der Maßnahmen der Europäischen Union, die im Anschluss an die Mitteilung der Kommission von 1996 über die Bekämpfung des Sextourismus mit Kindesmissbrauch verabschiedet wurden.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 26. Mai 1999 über die Umsetzung der Maßnahmen zur Bekämpfung des Sextourismus mit Kindesmissbrauch.

ZUSAMMENFASSUNG

Im Anschluss an die Mitteilung der Kommission aus dem Jahr 1996 über die Bekämpfung des Sextourismus mit Kindesmissbrauch haben im November 1997 das Europäische Parlament eine Entschließung mit demselben Tenor und der Ministerrat (Tourismus) eine Erklärung verabschiedet. Darüber hinaus wurde zusätzlich zu den Mitteln aus den Gemeinschaftspolitiken, -programmen und -initiativen eine neue spezielle Haushaltslinie für Sensibilisierungsmaßnahmen zur Bekämpfung des pädophilen Sextourismus eingerichtet.

Generell konnte infolge der Initiative der Kommission die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene, innerhalb der Kommission (dienststellenübergreifende Sitzungen) und im Rahmen von nationalen Informationskampagnen vertieft werden.

Verstärkung der Aufklärungsarbeit über den Sextourismus mit Kindesmissbrauch

Im Jahr 1998 wurde eine Erhebung über die Einstellungen der Europäer gegenüber diesem Phänomen durchgeführt. Sie hat unter anderem ergeben, dass eine überwältigende Mehrheit eine Intervention der EU fordert.

Seit 1997 hat die Kommission an verschiedenen Tourismusfachveranstaltungen teilgenommen (Brussels Travel Fair, Internationale Tourismus-Börse von Berlin, um nur die wichtigsten zu nennen), auf denen Kontakte zu Fachleuten hergestellt und deren Einstellung gegenüber den pädophilen Sextourismus erforscht werden konnte. Die Analysearbeiten sollen auf weiteren Veranstaltungen, beispielsweise der World Travel Market im November 1999 in London, fortgeführt werden.

Die Kommission hat zudem europäische Treffen für die an der Bekämpfung des Sextourismus mit Kindesmissbrauch beteiligten Personen veranstaltet. Dabei konnten Informationen über Identität, Motivation und Verhalten von Sextouristen sowie über die Zusammenhänge zwischen Tourismus und Prostitution gesammelt werden. Wie in der Mitteilung von 1998 über weitere Maßnahmen im Bereich des Frauenhandels vorgesehen, werden Arbeiten zur Erforschung der Beziehungen zwischen dem Sextourismus mit Kindesmissbrauch und der Entwicklung des Handels mit sehr jungen Frauen finanziert. Die Folgen des pädophilen Sextourismus für die öffentliche Gesundheit sollen im Rahmen weiterer Gemeinschaftsaktionen ebenfalls untersucht werden.

Besonders besorgniserregend findet die Kommission die zunehmenden Fälle von sexueller Ausbeutung von Kindern in Mittel- und Osteuropa sowie die Einschleusung von Kinderprostituierten in die EU. Die Situation soll genau untersucht werden. Dabei soll auch über die von den betroffenen Ländern ergriffenen Maßnahmen Bilanz gezogen werden, damit diese wirkungsvoll unterstützt werden können.

Verbesserung der Gesetze und ihrer Anwendung, einschließlich extraterritorialer Gesetze zur Bekämpfung von Kriminalität

Infolge der engeren Zusammenarbeit von Polizei und Justiz in Europa konnten verschiedene Instrumente zur Bekämpfung des Menschenhandels verabschiedet werden:

  • Die gemeinsame Aktion von 1997 für die Bekämpfung von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung von Kindern sieht vor, dass jeder Mitgliedstaat die einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften überprüft. Diese Handlungen müssen in allen Mitgliedstaaten einen Straftatbestand erfüllen und mit abschreckenden Strafen bedroht sein. Der Grundsatz der exterritorialen Zuständigkeit wird bestätigt. Der Rat bewertet bis Ende 1999 die Entwicklung der einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften.
  • Ein Förder- und Austauschprogramm (Programm " STOP "), das für den Zeitraum 1996 bis 2000 mit 6,5 Mio. Euro ausgestattet ist, wurde für Personen eingerichtet, die für Maßnahmen gegen den Menschenhandel und die sexuelle Ausbeutung von Kindern zuständig sind. Die Beitrittskandidaten könnten dabei eingebunden werden.
  • Das Mandat der Europol -Drogenstelle wurde Ende 1996 erweitert und auf den Menschenhandel ausgedehnt. Ende 1998 wurde die Definition des Menschenhandels im Anhang zum Europol-Übereinkommen durch einen Beschluss des Rates ergänzt. Die Einrichtung von Europol am 1. Juli 1999 bietet die Gelegenheit, die Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden zu vertiefen und die Faktoren für Erfolg und Misserfolg auf operativer Ebene zu vergleichen.
  • Mit der 1997 eingeleiteten Initiative DAPHNE werden NRO unterstützt, die jede Art von Gewalt gegen Kinder und Frauen bekämpfen. In diesem Rahmen wurden Maßnahmen zur Bekämpfung des Sextourismus und zur Eindämmung der Kinderpornografie im Internet finanziert. Weitere Initiativen zu diesem Thema könnten dank eines Aktionsplans der Gemeinschaft zur Förderung einer sichereren Nutzung des Internet unterstützt werden.

Intensivierung der Maßnahmen zur Eindämmung des Sextourismus aus den Mitgliedstaaten

Um das Verantwortungsbewusstsein zu fördern, werden die nationalen Sensibilisierungsmaßnahmen auf europäischer Ebene stärker koordiniert. Die Europäische Kommission hat mehrere Projekte unterstützt (Informationsspots, die auf Flügen in "Risikogebiete" gezeigt werden, Prospekte für Reisende, Ausbildung von Fachkräften) und Ende 1998 das erste europäische Treffen von an der Bekämpfung des Sextourismus mit Kindesmissbrauch beteiligten Personen veranstaltet. Eine Ausstellung über die einschlägigen Aktionen der Gemeinschaft wurde eingerichtet und auf verschiedenen Fachveranstaltungen vorgestellt.

Für Tourismusfachkräfte wurden Aus- und Weiterbildungsaktionen durchgeführt. Parallel dazu haben die Medien Verhaltensregeln für die Abhandlung des pädophilen Sextourismus beschlossen.

Die Reisebranche hat etwa ein Dutzend Schriftstücke zur Festlegung von berufsethischen Normen verabschiedet. Im Juni 1997 wurde eine technische Sitzung zur Erörterung der Maßnahmen zur Bekämpfung des pädophilen Sextourismus abgehalten. Sie ermöglichte einen Meinungsaustausch zwischen der Branche und der Kommission. Letztere beabsichtigt, die Anwendung dieser Verhaltenskodizes zu überprüfen.

Die Kommission stimmt sich mit der Welttourismusorganisation ab, insbesondere mit deren Task Force "Tourism and Child Prostitution Watch", um die Auswirkungen ihrer Initiativen auf internationaler Ebene zu steigern. Die Zusammenarbeit mit anderen im Kinderschutz aktiven internationalen Organisationen wäre möglich (UNICEF).

Entwicklung von Initiativen, die zur Bekämpfung des Sextourismus in den Drittländern beitragen

Die EU hat vor verschiedenen Organisationen und Gremien (Vereinte Nationen, Internationale Arbeitsorganisation, Gipfeltreffen Asien/Europa) ihren Standpunkt dargelegt. Zudem hat der paritätische AKP-EU-Ausschuss 1999 eine Entschließung über die Lage der Kinder in den AKP-Staaten verabschiedet.

Konkret bemühte man sich, die Verfahren zur Intervention und Koordinierung der für den Schutz von Kindern, die Opfer des Sextourismus sind, verfügbaren Gemeinschaftsmittel zu rationalisieren. Anschließend könnten "Problemorte" festgestellt und nach einer Bestandsaufnahme Maßnahmen empfohlen werden.

Im Zusammenhang mit der Einhaltung der Menschenrechte wurden noch keine konkreten Maßnahmen umgesetzt, jedoch könnten Informations- und Aufklärungsaktionen für die Delegationen, Vertretungen und Außenstellen der Kommission sowie gegebenenfalls für das Personal von Konsulaten und diplomatischen Vertretungen der Mitgliedstaaten ins Auge gefasst werden.

Weitere Arbeiten

Am 21. Dezember 1999 hat der Rat Schlussfolgerungen zur Umsetzung der Maßnahmen zur Bekämpfung des Sextourismus mit Kindesmissbrauch verabschiedet [Amtsblatt C 379 vom 31.12.1999]. In Übereinstimmung mit der Mitteilung der Kommission ermutigt er die Kommission und die Mitgliedstaaten, die Initiativen in den vier oben genannten Aktionsbereichen fortzuführen. Erforderlich ist ein ganzheitliches Konzept, das verschiedene Politikbereiche (Justiz und Inneres, Gesundheit, Bildung, Tourismus, auswärtige Politik usw.) einbezieht.

Die Kommission und die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, im Bereich Tourismus weiterhin Sensibilisierungsmaßnahmen zu unterstützen und die Entwicklung von Verhaltenskodexen zu fördern. Sie sollen sich bemühen, dem Strom des Sextourismus mit Kindesmissbrauch aus den Mitgliedstaaten Einhalt zu gebieten. Die Bekämpfung dieser Verletzung der Rechte von Kindern ist in alle nationalen und gemeinschaftlichen entwicklungs- und kooperationspolitischen Maßnahmen einzubeziehen. Schließlich sollen die Kommission, die Mitgliedstaaten und die maßgeblichen Organisationen eng zusammenarbeiten.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens - Datum des Außerkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

KOM(99) 262 endg.

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VERBUNDENE RECHTSAKTE

Rahmenbeschluss 2004/68/JI des Rates vom 22. Dezember 2003 zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornografie

Beschluss des Rates vom 29. Mai 2000 zur Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet.

Mitteilung der Kommission vom 27. November 1996 über die Bekämpfung des Sextourismus mit Kindesmissbrauch.

See also

Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Internetseiten:

Website der Generaldirektion „Justiz, Freiheit und Sicherheit" der Europäischen Kommission:

Website „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts" (EN ) (FR ) des Europäischen Parlaments:

  • Themenblatt : Schutz von Kindern (EN) (FR)

Letzte Änderung: 20.12.2006

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