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Plan über bewährte Vorgehensweisen, Normen und Verfahren

Ziel dieses Plans ist es, den auf Ausbeutung jeglicher Art ausgerichteten Menschenhandel wirksamer zu bekämpfen und den Schutz, die Unterstützung und die Rehabilitierung der Opfer zu stärken.

RECHTSAKT

EU-Plan über bewährte Vorgehensweisen, Normen und Verfahren zur Bekämpfung und Verhütung des Menschenhandels [Amtsblatt C 311 vom 9.12.2005].

ZUSAMMENFASSUNG

In dem vom Europäischen Rat im November 2004 verabschiedeten Haager Programm werden die Kommission und der Rat ersucht, im Jahr 2005 einen Plan auszuarbeiten, damit gemeinsame Normen, vorbildliche Verfahrensweisen und Mechanismen zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels entwickelt werden können.

Allgemeine Grundsätze für die Umsetzung des Aktionsplans

Die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 18. Oktober 2005 zur Bekämpfung des Menschenhandels legt die spezifischen Mittel fest, die zur Entwicklung eines integrierten Ansatzes zur Bewältigung des Problems des Menschenhandels erforderlich sind. Dieser Ansatz stützt sich auf die Achtung der Menschenrechte und bedarf abgestimmter politischer Maßnahmen, insbesondere in den Bereichen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, Außenbeziehungen, Entwicklungszusammenarbeit, soziale Angelegenheiten und Beschäftigung, Gleichstellung und Nichtdiskriminierung.

Es ist von wesentlicher Bedeutung, das kollektive Verständnis der mit dem Menschenhandel verbundenen Probleme zu verbessern. Insbesondere ist es wichtig, die Ursachen in den Herkunftsländern, die den Menschenhandel begünstigenden Faktoren in den Zielländern und die Verbindungen zu anderen Formen der Kriminalität zu verstehen. Um eine bessere Kenntnis des Ausmaßes und der Charakteristika dieses Phänomens, von dem die EU betroffen ist, zu ermöglichen, müssen bis Herbst 2006 zum einen gemeinsame Leitlinien für die Datenerhebung, einschließlich vergleichbarer Indikatoren, ausgearbeitet werden. Zum anderen ist es notwendig, ein gemeinsames Forschungsmodell für die Mitgliedstaaten zu entwickeln, um die Forschung in spezifischen Bereichen, beginnend beim Kinderhandel, zu fördern.

Die EU erkennt an, dass es unerlässlich ist, in allen Phasen des Vorgehens einen umfassenden Schutz der Menschenrechte für die Opfer des Menschenhandels zu gewährleisten. Die Mitgliedstaaten sollten geeignete staatliche Koordinierungsstrukturen aufbauen, die der Evaluierung und Koordinierung der nationalen Maßnahmen dienen und eine korrekte Behandlung der Betroffenen gewährleisten.

Die Mitgliedstaaten und die Kommission sollten eine Politik zur Verstärkung der strafrechtlichen Ahndung des Menschenhandels verfolgen und dabei besonderes Augenmerk auf den Schutz potenzieller Opfer und schutzbedürftiger Gruppen wie Frauen und Kinder legen.

Im Rahmen der EU-Politik zur Bekämpfung des Menschenhandels sollte ein speziell auf die Rechte des Kindes ausgerichtetes Konzept angestrebt werden, das sich auf weltweit anerkannte Prinzipien stützt. Insbesondere sollte diese Politik das UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes respektieren und dem Aktionsprogramm des Europarates betreffend Kinder und Gewalt (2006-2008) Rechnung tragen.

Als ein wesentliches Element zur Bekämpfung des Frauen- und Mädchenhandels sollten geschlechterspezifische Präventionsstrategien verabschiedet werden. Dazu gehören die Umsetzung von Gleichstellungsgrundsätzen und die Beseitigung der Nachfrage im Zusammenhang mit Ausbeutung jeglicher Art, einschließlich sexueller Ausbeutung und Ausbeutung von Haushaltshilfen.

Mit Blick auf die Vorbeugung des Menschenhandels werden bis Ende 2006 verschiedene Maßnahmen umgesetzt. Diese umfassen beispielsweise die Ausarbeitung von Material für EU-Kampagnen zur Aufklärung über die mit dem Menschenhandel verbundenen Gefahren und zur Abschreckung der Schleuser durch die Veröffentlichung von Informationen über Kriminalitätsprävention und Strafverfolgung in der EU. Darüber hinaus soll ein Netz von Medienkontaktstellen zum Thema Menschenhandel geschaffen werden, um die Öffentlichkeit innerhalb und außerhalb der EU auf die erzielten Erfolge aufmerksam zu machen.

Menschenhandel ist ein schweres Verbrechen gegen Personen und muss eindeutig als eine Priorität der Strafverfolgung behandelt werden. Es muss dafür gesorgt werden, dass der Menschenhandel nicht länger mit geringem Risiko und hohem Profit verbunden ist, sondern hochriskant und wenig profitabel wird. Die EU sollte verstärkt Maßnahmen ergreifen, um dem Menschenhandel jegliche wirtschaftliche Attraktivität zu nehmen und einmal erwirtschaftete Gewinne zu beschlagnahmen und einzuziehen.

Die Bekämpfung des Menschenhandels zum Zwecke der Ausbeutung der Arbeitskraft erfordert eine verstärkte Zusammenarbeit mit den für die Kontrolle der Arbeitsbedingungen sowie für Finanzermittlungen im Zusammenhang mit illegaler Beschäftigung zuständigen Einrichtungen.

In diesem Zusammenhang ist es auch erforderlich, dass die Strafverfolgungsbehörden ihre Zusammenarbeit mit Europol verstärken und diese Einrichtung regelmäßig in den Informationsaustausch, gemeinsame Maßnahmen und die Arbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen einbeziehen. Darüber hinaus sollte auch Eurojust einbezogen werden, um die Verfolgung von Menschenhändlern zu erleichtern.

Strategien zur Bekämpfung des Menschenhandels müssen mit Strategien zur Bekämpfung von Korruption und Armut Hand in Hand gehen. Ferner sollten Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und in diesem Bereich tätige Organisationen der Zivilgesellschaft mit den Behörden zusammenarbeiten. Darüber hinaus ist es notwendig, dass die Mitgliedstaaten und die Einrichtungen der EU weiterhin mit den einschlägigen internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen, der OSZE und dem Europarat zusammenarbeiten.

Regionale Lösungen zur Verhinderung des Menschenhandels und zum Schutz der Opfer sind von wesentlicher Bedeutung. Zu diesem Zweck sollten sich die Mitgliedstaaten und die Kommission verstärkt darum bemühen, regionale Initiativen zu fördern, die die EU-weite Zusammenarbeit ergänzen und ihr neue Impulse verleihen.

Dieser Aktionsplan sowie die im Anhang enthaltene Maßnahmentabelle werden regelmäßig überarbeitet und aktualisiert.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Arbeitsunterlage der Kommission vom 17. Oktober 2008 – Evaluierung und Überwachung der Umsetzung des EU-Plans über bewährte Vorgehensweisen, Normen und Verfahren zur Bekämpfung und Verhütung des Menschenhandels [KOM(2008) 657 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Dieser Bericht vermittelt einen Überblick über die Umsetzung der Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels in den Mitgliedstaaten der EU und in Norwegen sowie auf EU-Ebene.

Die Angleichung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften zur Bekämpfung des Menschenhandels ist in den letzten Jahren insbesondere im Bereich des Strafrechts und der Opferhilfe zügig vorangekommen. Allerdings ist die Einführung der Rechtsvorschriften oft nicht gleichbedeutend mit ihrer tatsächlichen Anwendung. Die Kommission zieht außerdem eine Überarbeitung des Rahmenbeschlusses zur Bekämpfung des Menschenhandels in Betracht. Auf diese Weise sollen wirksamere Regelungen zur Unterstützung der Opfer geschaffen werden. Auch die internationale Strafverfolgung und die internationale justizielle Zusammenarbeit wurden verstärkt. Trotzdem sind weitere Anstrengungen erforderlich. Die Mitgliedstaaten verfügen inzwischen über Koordinierungsmechanismen, aber an den entsprechenden Überwachungssystemen muss noch gearbeitet werden.

Die zuständigen Organe und Einrichtungen der EU haben ebenfalls Schritte unternommen, um bestimmte Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels umzusetzen. Allerdings weist die Praxis bislang erhebliche Schwächen auf, und die Umsetzung einiger Maßnahmen steht insgesamt noch aus.

Zur Weiterführung der Bekämpfungspolitik der EU schlägt die Kommission vor, kurzfristig die Anstrengungen auf die folgenden besonders wichtigen Aktionsfelder zu konzentrieren:

  • Benennung nationaler Berichterstatter, insbesondere zu Beobachtungszwecken;
  • Schaffung oder Verbesserung nationaler Mechanismen zur Ermittlung von Opfern und zu deren Weiterleitung an Hilfsdienste;
  • Schaffung oder Verbesserung von Kinderschutzsystemen;
  • Gewährung von – auch finanzieller – Unterstützung an Nichtregierungsorganisationen (NRO), die sich in diesem Bereich betätigen;
  • Schulung der mit der Bekämpfung des Menschenhandels befassten Personen;
  • verbesserte Koordinierung der Ermittlungsarbeit und der Strafverfolgung;
  • Weiterentwicklung der Zusammenarbeit mit den externen Partnerländern der EU bei Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels.

Die Ergebnisses dieses Plans sollen die Grundlage einer neuen Strategie für die Zeit nach 2009 bilden.

Letzte Änderung: 30.05.2011

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