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Die Außendimension des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

Das Recht, die Freiheit und die Sicherheit gewährleisten die internationale Stabilität und Sicherheit sowohl innerhalb als auch außerhalb der Europäischen Union (EU). In dieser Mitteilung wird eine Strategie festgelegt, um die Bereiche „Recht, Freiheit, Sicherheit" in der Außenpolitik der EU zu verstärken.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission: Eine Strategie für die Außendimension des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts [KOM(2005) 491 endgültig - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

In dieser Mitteilung wird veranschaulicht, wie die weltweite Außenwirkung des Bereichs Justiz und Inneres zur Verwirklichung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts in der Europäischen Union (EU) beiträgt. Beispielsweise ist die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit außerhalb der Grenzen der EU durch die Zusammenarbeit in diesem Bereich von entscheidender Bedeutung und trägt zu einer nachhaltigen Entwicklung bei. Darüber hinaus sind Gesellschaften, die auf gemeinsamen Werten wie verantwortungsvoller Staatsführung und Demokratie ruhen, in der Lage, innenpolitischen Bedrohungen wirksamer zu begegnen, die sich auch auf die internationale Sicherheit auswirken können.

Bewältigung einer Vielzahl von Herausforderungen

Der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ist mit einer Vielzahl von Herausforderungen konfrontiert, die ihren Ursprung auch außerhalb der EU haben. Die wichtigsten Herausforderungen sind:

  • Terroranschläge wie jene vom 11. September 2001, vom 11. März 2004 und vom 7. Juli 2005;
  • die zunehmende organisierte Kriminalität;
  • illegale Einwanderung;
  • das Versagen der staatlichen Einrichtungen wie der Justiz- und Strafverfolgungsbehörden;
  • die Gewährleistung der Rechtssicherheit und Vorhersagbarkeit im Bezug auf grenzüberschreitende Transaktionen in einer zunehmend globalisierten Wirtschaft.

Stärkung der Bereiche „Recht, Freiheit und Sicherheit" in den Außenbeziehungen

Obwohl die Instrumente, die die auswärtigen Aspekte der Maßnahmen der EU in den Bereichen Freiheit, Sicherheit und Recht abdecken, bereits vorhanden sind, wies der Europäische Rat vom 16. und 17. Juni 2005 auf die Notwendigkeit hin, erstmals eine Strategie für die Außendimension des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu verabschieden. Diese Strategie muss ein fester Bestandteil der Außenpolitik der Union sein, die jedoch hinsichtlich der Bereiche Freiheit, Sicherheit und Recht verstärkt werden soll.

Die Mitteilung der Kommission legt den Schwerpunkt auf die Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit. Der freie Personenverkehr in der EU, die Öffnung der Grenzen und die zunehmende Globalisierung haben der internationalen Zusammenarbeit eine neue Dimension gegeben. Eine wirksame Grenzverwaltung ist zur Bekämpfung von Bedrohungen wie Terrorismus und organisierter Kriminalität unabdingbar, fördert aber auch gute Beziehungen zwischen Nachbarstaaten. Beispielsweise konnten infolge der Zusammenarbeit mit den türkischen Behörden erhebliche Mengen von Rauschgift sichergestellt werden.

Darüber hinaus wird in der Mitteilung die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit im Wege der Zusammenarbeit empfohlen, um die Sicherheit sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU zu gewährleisten. Die Kommission möchte, dass der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts in der Union als Vorbild für Drittländer dient. Die Erfahrungen und der Erfolg der Union beispielsweise bei der Grenzverwaltung und der Bekämpfung der organisierten Kriminalität können Drittländern von Nutzen sein, die mit den gleichen Problemen zu kämpfen haben.

Die regionale Zusammenarbeit muss verstärkt werden, da grenzübergreifenden Problemen wie Migration oder Grenzverwaltung häufig durch konzertierte Maßnahmen auf regionaler Ebene wirksam begegnet werden kann. Die Kommission unterstützt die multilateralen Ansätze in den internationalen Organisationen, um die Rolle der Union in internationalen Gremien zu stärken und gleichzeitig zur Entwicklung weiterer internationaler Instrumente beizutragen.

Ausrichtung der Politik gegenüber Drittländern: geografische Prioritäten und Zielsetzungen

In der Mitteilung werden auch die Grundsätze genannt, die für die Politik gegenüber Drittländern festgelegt werden müssen:

  • Festlegung geografischer Prioritäten, die sich an der Erweiterungs-, Entwicklungs- und Außenpolitik der EU orientieren und ihre besonderen Beziehungen zu Drittländern oder -regionen widerspiegeln;
  • abgestimmte Strategien, um ein maßgeschneidertes Konzept zu erarbeiten, das der jeweiligen Situation der einzelnen Länder und Regionen entspricht;
  • Flexibilität der Planung, um die Anpassungsfähigkeit der Prioritäten zu gewährleisten;
  • Pfeilerübergreifende Koordinierung: Die außenpolitischen Maßnahmen im Bereich der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts berühren häufig nicht nur unterschiedliche Zuständigkeitsbereiche der Gemeinschaft, sondern ebenso die GASP oder die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, was bedeutet, dass Rat und Kommission in enger Zusammenarbeit für die Kohärenz der außenpolitischen Maßnahmen der EU sorgen müssen;
  • Partnerschaft mit Drittstaaten im Bereich der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Rahmen der Erweiterungs-, Außen- und Entwicklungspolitik;
  • Relevanz der außenpolitischen Maßnahmen: Herstellung eines Zusammenhangs zwischen den innen- und außenpolitischen Maßnahmen bezüglich des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts;
  • Mehrwert durch einen regelmäßigen Informationsaustausch zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten über die Tätigkeiten in Drittstatten;
  • Benchmarking: Sämtliche Maßnahmen müssen Evaluierungsmechanismen vorsehen, damit die in den Drittländern erzielten Fortschritte und die Relevanz für die verfolgten Ziele beurteilt werden können.

Die Grundzüge einer Strategie für die außenpolitischen Aspekte der Politik im Bereich Justiz, Freiheit und Sicherheit sind weitgehend erarbeitet. Gegenstand der Strategie sind unter anderem die Sicherheitspartnerschaft mit den Vereinigten Staaten, die Zusammenarbeit mit den westlichen Balkanländern, eine strategische Partnerschaft mit Russland, die Zusammenarbeit mit der Ukraine mit dem Ziel der Gewährleistung der Stabilität und der Unterstützung des Reformprozesses in den Nachbarländern der EU sowie die Stärkung der verantwortungsvollen Staatsführung und der Rechtsstaatlichkeit in den Mittelmeerländern. Die Kommission nennt mehrere politische Schwerpunkte, die sich aus dem Haager Programm und dem zugehörigen Aktionsplan ableiten lassen und die Grundlage für die Beziehungen zu Drittländern bilden. Diese Schwerpunkte betreffen unter anderem die Menschenrechte, die Stärkung der Institutionen und die verantwortungsvolle Staatsführung, die Verbesserung der Fähigkeit der Drittländer zur Migrationssteuerung, die Terrorismusbekämpfung und die Bekämpfung der organisierten Kriminalität.

Umsetzung der Strategie

Der EU steht ein breites Spektrum an Umsetzungsinstrumenten zur Verfügung, das es ihr ermöglicht, ihre Zusammenarbeit mit Drittländern auf die Situation jedes Landes abzustimmen. Zu diesen Instrumenten gehören unter anderem:

  • bilaterale Abkommen (Abkommen über Rechtshilfe und Auslieferung, Abkommen zur Visaerleichterung usw.):
  • der Erweiterungsprozess, der Schwerpunkte in den Bereichen Justiz, Freiheit und Sicherheit beinhaltet;
  • Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) und ihre Aktionspläne;
  • die Außenhilfeprogramme (CARDS, TACIS, MEDA);
  • die regionale Zusammenarbeit wie beispielsweise die Asien-Europa-Treffen (ASEM);
  • individuelle Regelungen wie beispielsweise mit den Vereinigten Staaten, in denen Fragen des Bereichs Justiz, Freiheit und Sicherheit unter anderem im Rahmen der Neuen Transatlantischen Agenda behandelt werden.

Darüber hinaus haben Gemeinschaftseinrichtungen wie z. B. Europol und Eurojust Abkommen mit Einrichtungen in Drittländern geschlossen und unterhalten Arbeitsbeziehungen zu diesen Stellen. Die Entwicklungspolitik leistet einen langfristigen Beitrag zu den Belangen im Bereich der Justiz, der Freiheit und der Sicherheit. Schließlich leisten die Europäische Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten in internationalen Organisationen wie dem Europarat, die einen angemessenen Rahmen für die Unterstützung gemeinsamer Werte und Prioritäten bilden, einen maßgeblichen Beitrag.

Um die Umsetzung dieser Strategie zu erleichtern, bestimmt die Kommission im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Schwerpunkte sowie die geeigneten Vorgehensweisen und überwacht kontinuierlich deren Umsetzung. Der Rat prüft die erzielten Fortschritte und die festgelegten Prioritäten.

Die Wirksamkeit und Kohärenz der Strategie müssen durch die folgenden Maßnahmen verbessert werden:

  • Koordinierung zwischen den für bestimmte geografische Gebiete zuständigen Arbeitsgruppen des Rates und den mit der Thematik Justiz, Freiheit und Sicherheit befassten Gruppen; Auch der AStV (Ausschuss der Ständigen Vertreter) spielt bei der Koordinierung in diesem Bereich eine wichtige Rolle;
  • Kohärenz der außenpolitischen Maßnahmen der EU;
  • rasche Reaktion auf plötzlich entstehende Erfordernisse oder neuartige Bedrohungen;
  • Verstärkung der Rolle der Union im Rahmen internationaler Organisationen;
  • regionale Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz, Freiheit und Sicherheit.

See also

Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Internetseiten:

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen - Rapport d'activité sur la mise en oeuvre de la stratégie pour la dimension externe du JAI: Liberté, sécurité et justice globales [SEC(2006) 1498 final - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

In dem Bericht zieht die Kommission Bilanz über die Fortschritte in der externen Dimension des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Sie stellt fest, dass sich die Beziehungen zu den Drittländern weiterentwickelt haben, und verzeichnet bei mehreren Aspekten (Migration, Schutz der Grundrechte, Kampf gegen Terror und Drogenbekämpfung) zahlreiche Fortschritte. Sie schlägt vor, die in der Strategie von 2005 festgelegten aktuellen Schwerpunkte beizubehalten.

Auf der Grundlage dieses Berichts hat der Rat am 6. Dezember 2006 Schlussfolgerungen angenommen, in denen er die künftigen Prioritäten für die externe Dimension des Bereichs Freiheit, Sicherheit und Recht nennt (wie von der Kommission vorgeschlagen, werden diese Prioritäten die von der Strategie 2005 wieder aufgreifen). Der Rat fordert die Kommission außerdem auf, bis Juni 2008 einen neuen Bericht vorzulegen.

Letzte Änderung: 05.03.2007

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