EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Organisierte Kriminalität: Kriminalprävention in der Europäischen Union

Das Ziel ist es, einen Beitrag zu den Überlegungen über die europäische Strategie zur Kriminalprävention zu leisten, die auf der Tagung des Europäischen Rates von Tampere im Oktober 1999 und der Ministerkonferenz in Praia da Falésia am 4. und 5. Mai 2000 eingeleitet wurde, sowie ein umfassendes Konzept der Kriminalprävention nicht nur

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament. Kriminalprävention in der Europäischen Union. Überlegungen zu gemeinsamen Ansätzen und Vorschläge für eine Finanzhilfe der Gemeinschaft [KOM(2000)786 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Die Kommission hat die Verbrechensvorbeugung im Zusammenhang mit bestimmten Deliktsarten wie dem sexuellen Missbrauch von Kindern, dem Menschenhandel oder dem Betrug zum Nachteil des Gemeinschaftshaushalts in Angriff genommen. Nach Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam und der Tagung des Europäischen Rates in Tampere schlägt sie nun vor, die verschiedenen Erfahrungen auf europäischer und internationaler Ebene in eine allgemeine Strategie zur Kriminalitätsbekämpfung einzubringen.

In dieser Mitteilung wird "Kriminalität" folgendermaßen definiert: "Kriminalität umfasst alle Delikte, die von einzelnen Personen oder nichtorganisierten Gruppen begangen werden". Dieser Begriff umfasst allerdings unterschiedliche Sachverhalte:

  • Kriminalität im engeren Sinne;
  • Kriminelle Verhaltensweisen, die als minder schwere Straftaten gelten, aber häufig begangen werden;
  • Gewalt in den unterschiedlichsten Bereichen;
  • Rücksichtslose Verhaltensweisen, die keine Delikte, aber Abweichungen von der sozialen Norm darstellen.

Die organisierte Kriminalität wird entsprechend der Gemeinsamen Maßnahme 98/733/JI vom 21. Dezember 1998 als "ein auf längere Dauer angelegter organisierter Zusammenschluss von mehr als zwei Personen, die in Verabredung handeln, um Straftaten zu begehen, die mit einer Freiheitsstrafe im Höchstmaß von mindestens vier Jahren oder einer schwereren Strafe bedroht sind", definiert.

Die "Prävention" wird folgendermaßen definiert: sie "umfasst alle Tätigkeiten, die dazu beitragen, die Kriminalität als soziales Phänomen quantitativ und qualitativ zu verringern oder zu stoppen, sei es durch eine ständige, strukturierte Kooperation, sei es durch Ad-hoc-Maßnahmen". Es können verschiedene Arten von Präventionsmaßnahmen unterschieden werden:

  • Verringerung der fördernden Umstände, sodass die Tat schwieriger wird;
  • Einwirkung auf die sozialen Rahmenbedingungen, die für die Verbreitung der Kriminalität förderlich sind;
  • Unterrichtung und Schutz der Opfer.

Merkmale der europäischen Strategie

Präventionsmaßnahmen müssen als Ergänzung zur Repression dienen und einen interdisziplinären Ansatz verfolgen. Die Maßnahmen der Union stützen sich auf das Subsidiaritätsprinzip und sollen nationale, regionale oder lokale Initiativen somit in keiner Weise ersetzen. Darüber hinaus ist bei Präventionsmaßnahmen besonders darauf zu achten, dass die elementaren Grundrechte und -freiheiten gewahrt werden.

Da die Kriminalprävention eine neue EU-Politik ist, sollte ein Verzeichnis prioritärer Maßnahmen erstellt werden. Die Prioritäten hinsichtlich der allgemeinen Kriminalität wurden vom Europäischen Rat von Tampere festgelegt; es handelt sich dabei um die Bekämpfung der Städte-, Jugend- und Drogenkriminalität. Bei der organisierten Kriminalität muss vorrangig auf den Menschenhandel, die Ausbeutung von Kindern und Frauen und die Fälschung des Euro abgestellt werden.

Die Strategie der Union könnte drei Schwerpunkte aufweisen:

  • Verbesserung der Kenntnis krimineller Phänomene durch den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten;
  • Ausbau der Zusammenarbeit und Vernetzung der Präventionsakteure auf allen Ebenen;
  • Förderung der Multidisziplinarität der Projekte.

Instrumente zur Umsetzung der Präventionsstrategie

Die Union benötigt vor allem ein globales Präventionskonzept. Der Rat hat die Kommission in seiner Entschließung von 1998 zur Vorbeugung der organisierten Kriminalität ersucht, die Gemeinschaftspolitiken unter dem Gesichtspunkt ihres Beitrags zur Verbrechensvorbeugung zu bewerten. Dabei hat die Kommission festgestellt, dass sie ihre Präventionsmaßnahmen verstärken und einen strukturierteren Ansatz entwickeln muss.

Die Wirtschafts- und Finanzpolitik (Betrug, Korruption und Geldwäsche), die Sozialpolitik (Bekämpfung jeder Form von Diskriminierungen), die Außen- oder die Umweltpolitik bieten sich für derartige Maßnahmen an.

Die Kommission wird verstärkt die möglichen Auswirkungen ihrer Vorschläge für Rechtsakte unter dem Gesichtspunkt der Kriminalprävention prüfen. Die Mitgliedstaaten sollten dasselbe in Bezug auf ihre nationalen Rechtsetzungsvorschläge tun. Die kriminalpräventive Risikoabschätzung darf sich jedoch nicht nur auf im Entwurf vorliegende Rechtsakte beschränken, sondern muss auch bereits bestehende Normen betreffen.

Die Kommission unterstützt Maßnahmen zur Datenerfassung im Bereich der Kriminalität. Sie stellt fest, dass die Erarbeitung objektiver und relevanter Indikatoren für Studien über die Kriminalität unverzichtbar ist. Das Fehlen vergleichbarer Daten stellt ein großes Problem für die Zusammenarbeit und die Prävention auf europäischer Ebene dar.

Einrichtung eines europäischen Forums für die Prävention von organisierter Kriminalität

Eines der wirksamsten Mittel zur Erstellung einer koordinierten Strategie wäre nach Ansicht der Kommission die Vernetzung der Präventionsakteure. Sie unterstützt daher den vom französischen Vorsitz und Schweden eingebrachten Vorschlag zur Schaffung eines europäischen Präventionsnetzes für Städte-, Jugend- und Drogenkriminalität. Ergänzend dazu schlägt die Kommission die Schaffung eines europäischen Forums für die Prävention von organisierter Kriminalität vor, in dem verschiedene Themen wie Wirtschafts- und Finanzkriminalität, illegaler Warenhandel, Menschenhandel oder Korruption unter dem Gesichtspunkt der Vorbeugung behandelt werden könnten. An diesem Forum teilnehmen sollen Vertreter der europäischen Organe, der innerstaatlichen Behörden, der lokalen Gebietskörperschaften sowie der von Kriminalität am häufigsten betroffenen Fachkreise und Berufsgruppen. Allerdings sollten auch auf nationaler Ebene Koordinierungsstrukturen vorgesehen werden.

Die Hauptaufgaben des Forums werden sein:

  • die europäischen Organe und die Mitgliedstaaten in Fragen der Kriminalprävention zu unterstützen;
  • zur Bestimmung von Kriminalitätstendenzen beizutragen;
  • den Informationsaustausch zu erleichtern;
  • zur Einrichtung von Zentren beizutragen, in denen Kenntnisse und Fähigkeiten in einzelnen Fachbereichen gebündelt werden;
  • Themen für Forschungsarbeiten und Fortbildungsmaßnahmen zu bestimmen.

Darüber hinaus plant die Kommission die Einrichtung einer Website zum Thema Prävention.

Auf Ersuchen der Staats- und Regierungschefs auf der Tagung des Europäischen Rates in Tampere (Ziffern 41 und 42 der Schlussfolgerungen) schlug die Kommission in ihrer Mitteilung die Annahme eines neuen Finanzierungsinstruments zur Unterstützung von Präventionsmaßnahmen auf europäischer Ebene vor. Dieses Programm namens Hippokrates soll alle Formen der Kriminalität abdecken und für die in der Mitteilung genannten Maßnahmen eingesetzt werden.

Das Finanzierungsinstrument wird sich auf die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und die allgemeine Kriminalität konzentrieren. Es könnte für folgende Maßnahmen eingesetzt werden:

  • Tagungen und Seminare;
  • Studien und Forschungsarbeiten;
  • Pilotprojekte;
  • Austausch bewährter Verfahren.

Die Kommission fordert das Europäische Parlament, den Rat, den Ausschuss der Regionen, den Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie die Vertretungsgremien von Industrie- und Dienstleistungsunternehmen und alle Einrichtungen, die die Zivilgesellschaft repräsentieren, auf, ihr Bemerkungen zu dieser Mitteilung zu übermitteln.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Beschluss 2009/902/JIdes Rates vom 30. November 2009 zur Einrichtung eines Europäischen Netzes für Kriminalprävention (ENKP) und zur Aufhebung des Beschlusses 2001/427/JI.

Prävention und Bekämpfung der organisierten Kriminalität - Eine Strategie der Europäischen Union für den Beginn des neuen Jahrtausends [Amtsblatt L vom 8.6.2001]

Entschließung des Rates vom 21. Dezember 1998 zur Prävention organisierter Kriminalität im Hinblick auf die Ausarbeitung einer umfassenden Strategie zu deren Bekämpfung [Amtsblatt C408 vom 29.12.1998].

Letzte Änderung: 06.11.2006

Top