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Türkei – Justiz und Sicherheit

Die Kandidatenländer führen Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU), um sich auf den Beitritt vorzubereiten. Bei diesen Beitrittsverhandlungen geht es um die Übernahme und Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften (des Besitzstands) und vor allem um die Prioritäten, die gemeinsam von der Kommission und den Kandidatenländern im Rahmen einer analytischen Prüfung (oder Screening) des politischen und legislativen Besitzstands der EU festgelegt wurden. Jedes Jahr prüft die Kommission die Fortschritte der Kandidatenländer, um zu bewerten, welche Anstrengungen das betreffende Land noch bis zu seinem Beitritt unternehmen muss. Diese Prüfungen werden in jährlichen Fortschrittsberichten festgehalten, die dem Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt werden.

RECHTSAKT

Bericht der Kommission [KOM(2011) 666 endg. – SEK(2011) 1201 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Der Bericht 2011 stellt eine widersprüchliche Bilanz im Bereich Justiz und Sicherheit des Landes vor. Im Justizwesen lassen sich Fortschritte feststellen, zum Beispiel die Annahme von Rechtsvorschriften zum Hohen Rat der Richter und Staatsanwälte und zum Verfassungsgericht. Bei der Korruptionsbekämpfung sowie beim Schutz der Menschenrechte und beim Minderheitenschutz hat es hingegen kaum Fortschritte gegeben. Die Fortschritte im Bereich Justiz, Freiheit und Sicherheit sind uneinheitlich.

BESITZSTAND DER EUROPÄISCHEN UNION (Wortlaut der Kommission)

Die EU-Politik im Bereich Justiz und Inneres zielt darauf ab, die Union als einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu erhalten und weiter zu entfalten. In Bereichen wie Grenzkontrolle, Visa, Einwanderung, Asyl, polizeiliche Zusammenarbeit, Kampf gegen das organisierte Verbrechen und Zusammenarbeit im Bereich von Drogen, ,Kooperation der Zollbehörden und justizielle Zusammenarbeit in Straf- und Zivilsachen müssen die Mitgliedstaaten richtig ausgerüstet sein, um die wachsende Anzahl gemeinschaftlicher Rahmenregelungen angemessen umsetzen zu können. Vor allem erfordert dies eine starke und gut integrierte Organisationsfähigkeit innerhalb der Strafverfolgungsbehörden und anderer zuständiger Stellen, die die notwendigen Standards erreichen müssen. Eine professionelle, verlässliche und effiziente Polizeiorganisation ist von höchster Wichtigkeit. Der ausführlichste Teil der EU-Politik zu Recht, Freiheit und Sicherheit ist der Schengen-Besitzstand, der die Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen der EU mit sich bringt. Für die neuen Mitgliedstaaten werden jedoch umfangreiche Teile des Schengen-Besitzstands erst gemäß einem nach dem Beitritt zu fassenden gesonderten Beschluss des Rates umgesetzt.

Die Politik der EU in den Bereichen Judikative und Grundrechte ist bestrebt, die Union als ein Gebiet der Freiheit, der Sicherheit und der Gerechtigkeit zu erhalten und weiterzuentwickeln. Die Begründung einer unabhängigen und effizienten Rechtsprechung ist von überragender Bedeutung. Unparteilichkeit, Integrität und ein hoher Standard der Gerichte bei der richterlichen Entscheidung sind unerlässlich bei der Sicherung der Rechtsstaatlichkeit. Dies erfordert stetes Engagement zur Beseitigung äußerer Einflüsse auf die Judikative und den Einsatz angemessener Mittel bei Finanzierung und Ausbildung. Gesetzliche Garantien für ein faires Verfahren müssen gegeben sein. Gleichermaßen müssen die Mitgliedstaaten die Korruption wirksam bekämpfen, da sie eine Bedrohung für die Stabilität der demokratischen Institutionen und der Rechtsstaatlichkeit darstellt. Solide rechtliche Rahmenbedingungen und verlässliche Institutionen werden für die Untermauerung einer schlüssigen Politik der Vorbeugung und Abschreckung der Korruption benötigt. Die Mitgliedstaaten müssen die Achtung der Grundrechte und der Rechte der EU-Bürger gewährleisten, so wie es der Besitzstand und die Charta der Grundrechte garantieren.

BEWERTUNG (Wortlaut der Kommission)

Im Justizwesen wurden Fortschritte erreicht. Die Annahme von Rechtsvorschriften zum Hohen Rat der Richter und Staatsanwälte und zum Verfassungsgericht bietet den Rahmen für eine größere Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz. Ferner wurden Maßnahmen ergriffen, um die Effizienz des Gerichtswesens zu verbessern und den zunehmenden Verfahrensrückstau abzubauen. In allen Bereichen, auch im Strafjustizsystem, bedarf es noch weiterer Fortschritte. In der Türkei gibt es einen erheblichen Verfahrensrückstau bei schweren strafrechtlichen Fällen, so dass ein großer Anteil der Häftlinge in den Vollzugsanstalten nicht rechtskräftig verurteilt wurde. Darüber hinaus muss die Umsetzung überwacht werden, da die bisherigen Maßnahmen die Juristen und die Zivilgesellschaft des Landes gespalten haben. Die Gerichtsverfahren sind nicht transparent genug. Die Gerichte und die Staatsanwaltschaft unterrichten die Interessengruppen oder die allgemeine Öffentlichkeit nicht über Fragen von allgemeinem Interesse. Die Strategie für die Reform des Gerichtswesens muss unter Einbeziehung aller Beteiligten, der türkischen Juristen und der Zivilgesellschaft überarbeitet werden.

Die Umsetzung der Strategie und des Aktionsplans für Korruptionsbekämpfung befindet sich noch in der Anfangsphase. Korruption ist noch in vielen Bereichen verbreitet. Die mangelnde Transparenz der Parteienfinanzierung und der Umfang der Immunität stellen nach wie vor eine große Herausforderung dar. Es bedarf größerer politischer Unterstützung, um den Rechtsrahmen für die Korruptionsbekämpfung zu stärken und anzuwenden.

Was die Menschenrechte und den Minderheitenschutz betrifft, wurden begrenzte Fortschritte erzielt. In den meisten Bereichen besteht noch erheblicher Handlungsbedarf, insbesondere was die freie Meinungsäußerung und die Religionsfreiheit betrifft.

Im Bereich Recht, Freiheit und Sicherheit wurden uneinheitliche Fortschritte erzielt. Die Annahme des Gesetzes über Ausländer und internationalen Schutz ist weiterhin eine Priorität im Hinblick auf die Schaffung einer soliden Rechtsgrundlage für ein effizientes Asyl- und Migrationssteuerungssystem und die Sicherung der Rechte von Migranten und Flüchtlingen. Im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Straf- und Zivilsachen sind nur begrenzte Fortschritte zu verzeichnen. Auf dem Gebiet Drogen und organisierte Kriminalität wurden einige Fortschritte erzielt. Im Bereich Polizeizusammenarbeit und Terrorismus sind nur begrenzte Fortschritte zu verzeichnen. Auf den Gebieten Visapolitik und Zusammenarbeit der Zollverwaltungen gab es begrenzte Fortschritte. Sehr begrenzt waren die Fortschritte im Bereich Grenzmanagement, wo die Annahme eines Gesetzes über die Einrichtung einer neuen Grenzsicherheitsbehörde und die behördenübergreifende Zusammenarbeit ein zentrales Thema darstellt. Die Türkei spielt nach wie vor eine große Rolle als Transit- und Zielland für irreguläre Migration. Es müssen Bemühungen unternommen werden, um irreguläre Migration zu verhindern und die Rückübernahme irregulärer Migranten zu gewährleisten.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Bericht der Kommission [KOM(2010) 660 endg. – SEK(2010) 1327 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Der Bericht 2010 stellte fest, dass die Türkei substanzielle Fortschritte in den Bereichen Einwanderungspolitik und Asylrecht erzielt hat. Auch bei der Bekämpfung des Drogenhandels und der Zusammenarbeit der Zollbehörden hat es Verbesserungen gegeben. Trotzdem sind auch weiterhin Anstrengungen erforderlich, was die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen, die Kontrolle der Außengrenzen, die Visapolitik, den Kampf gegen das organisierte Verbrechen und die Bekämpfung des Terrorismus angeht.

Bericht der Kommission [KOM(2009) 533 endg. – SEK(2009) 1334 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Der Bericht stellt fest, dass die Fortschritte der Türkei bei ihrer Angleichung an das EU-Recht uneinheitlich sind. In den Bereichen Außengrenzen und Schengen, Immigration und Asyl wurden nur geringe Fortschritte erzielt. Das Asylsystem wurde immer noch nicht reorganisiert. Zur Visapolitik wurden kaum Fortschritte erzielt und im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit keine.

Bericht der Kommission [KOM(2008) 674 endg. – SEK(2008) 2699 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Der Bericht stellt fest, dass die Angleichung an das Gemeinschaftsrecht auf dem Weg ist und dass insbesondere bei der Bekämpfung des Drogen- und Menschenhandels einige Fortschritte erzielt wurden. Jedoch müssen die Anstrengungen vor allem bei der Visumpolitik, der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen und der Bekämpfung der organisierten Kriminalität verstärkt werden. Auch in den Bereichen Asyl, Migration und Grenzverwaltung sind zusätzliche Bemühungen erforderlich.

Bericht der Kommission [KOM(2007) 663 endg. – SEK(2007) 1436 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Der Bericht stellt Fortschritte der Türkei bei der Angleichung ihrer Rechtsvorschriften an den Besitzstand und die Praxis der EU fest. Bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Geldwäsche und des Menschenhandels wurden ebenfalls Verbesserungen erzielt. Dennoch musste sie weiterhin große Anstrengungen in den Bereichen polizeiliche Zusammenarbeit, Außengrenzen, Migration und Asyl unternehmen.

Bericht der Kommission [KOM(2006) 649 endg. – SEK(2006) 1390 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Im Bericht wurden Fortschritte festgestellt, vor allem in den Bereichen Asyl, Grenzüberwachung, Bekämpfung des Menschenhandels sowie Zusammenarbeit im Zoll- und Polizeisektor. Die Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand war in Gang, allerdings waren noch erhebliche Anstrengungen in den Bereichen Migration, Bekämpfung der organisierten Kriminalität, Geldwäsche und Zusammenarbeit der Justiz in Zivil- und Strafsachen erforderlich.

Bericht der Kommission [KOM(2005) 561 endg. – SEK(2005) 1426 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Der Bericht zeigte Fortschritte der Türkei bei der Angleichung ihrer Rechtsvorschriften an den Besitzstand und die Praxis der EU. In einigen Bereichen wie der Durchführung eines nationalen Aktionsplans zur Angleichung an den Besitzstand im Bereich Einwanderung und Asyl, der Zusammenarbeit mit der EU in Fragen der illegalen Einwanderung und der Bekämpfung des Menschenhandels sowie der Ausarbeitung einer nationalen Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Rechtsrahmens zur Bekämpfung der Geldwäsche waren jedoch weitere Fortschritte erforderlich.

Bericht der Kommission [KOM(2004) 656 endg. – SEK(2004) 1201 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. In ihrem Bericht erkannte die Kommission an, dass die Türkei bei der Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand und die Gepflogenheiten der EU kontinuierlich Fortschritte gemacht hatte. Gleichwohl waren Fortschritte bei der Reform des Justizsystems, der Bekämpfung von Korruption und Menschenhandel und der Kontrolle der illegalen Einwanderung notwendig.

Bericht der Kommission [KOM(2003) 676 endg. – SEK(2003) 1212 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. In dem Bericht wurde festgestellt, dass die Türkei erhebliche Fortschritte gemacht hatte, insbesondere durch die Verbesserung und Verstärkung ihrer Zusammenarbeit mit der EU und deren Mitgliedstaaten in zahlreichen Bereichen wie der Bekämpfung der illegalen Migration und der organisierten Kriminalität. Allerdings musste sie noch die angenommenen Strategien umsetzen und ihre Anstrengungen zur Angleichung ihres rechtlichen und institutionellen Rahmens verstärken.

Bericht der Kommission [KOM(2002) 700 endg. – SEK(2002) 1412 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Laut dem Bericht musste die Türkei ihre Anstrengungen zur Angleichung ihres Rechtsrahmens beim Datenschutz, bei der Bekämpfung der illegalen Einwanderung, bei der Verstärkung der Grenzkontrollen und bei der Übernahme des Besitzstands im Bereich Asyl und Einwanderung verstärken. Des Weiteren war es erforderlich, die Koordinierung zwischen den Strafverfolgungsbehörden zu verbessern und die Reform ihres Justizsystems weiter voranzutreiben.

Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. – SEK(2001) 1756 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. In ihrem Bericht stellte die Kommission fest, dass die Türkei einige Fortschritte im Bereich Justiz und Inneres erzielt hatte.

Bericht der Kommission [KOM(2000) 713 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. In ihrem Bericht stellte die Kommission fest, dass im Bereich Justiz und Inneres keine nennenswerten Fortschritte erzielt worden waren. Um eine Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand zu erreichen, musste die Türkei in den Bereichen Betrugs-, Korruptions- und Drogenbekämpfung sowie bei der Zusammenarbeit der Zoll- und der Justizbehörden Anstrengungen unternehmen.

Bericht der Kommission [KOM(1999) 513 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. In dem Bericht wurde hervorgehoben, dass trotz einiger Verbesserungen noch weitere Fortschritte erforderlich seien, vor allem in den Bereichen Einwanderung und Asyl (Abschluss von Rückübernahmeabkommen, Aufhebung des geografischen Vorbehalts gegenüber der Genfer Konvention von 1951), Grenzüberwachung (Zusammenschluss der verschiedenen beteiligten Dienste), Bekämpfung der organisierten Kriminalität (verstärktes Vorgehen gegen den Menschenhandel) und Drogenhandel (intensivere Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten). Hinsichtlich der Zusammenarbeit in zivil- und strafrechtlichen Fragen mussten noch mehrere internationale Übereinkünfte ratifiziert werden.

Bericht der Kommission [KOM(1998) 711 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Im Bericht wurde darauf hingewiesen, dass die Modalitäten der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union (EU) und der Türkei bei den Fragen im Bereich Justiz und Inneres in den Entschließungen des Assoziationsrates EG-Türkei von 1995 festgelegt worden waren. Aus politischen Gründen war die Umsetzung dieser Entschließungen jedoch nicht vor 1998 möglich gewesen. Im selben Jahr fand in Brüssel eine Zusammenkunft des Fachausschusses des Rates und der türkischen Behörden statt, in deren Verlauf mehrere Themen aus den Bereichen Justiz und Inneres angesprochen wurden. Die Kommission betonte, dass auf dem Gebiet der Einwanderungspolitik eine aktive Zusammenarbeit mit der Türkei entwickelt werden müsse.

See also

Letzte Änderung: 03.01.2012

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