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Folgemaßnahmen zu den Empfehlungen der hochrangigen Sachverständigengruppe für Fragen der Freizügigkeit

Ziel der Mitteilung ist es, die Folgemaßnahmen zu den Empfehlungen der Veil-Gruppe vorzustellen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 1. Juli 1998 an das Europäische Parlament und den Rat über die Folgemaßnahmen zu den Empfehlungen der hochrangigen Sachverständigengruppe zu Fragen der Freizügigkeit [KOM(1998) 403 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Am 14. Januar 1996 ersuchte die Kommission die Gruppe der hochrangigen Sachverständigen zu Fragen der Freizügigkeit unter dem Vorsitz von Simone Veil, die noch bestehenden Probleme in diesem Bereich zu ermitteln, diese zu bewerten und geeignete Lösungen vorzuschlagen. Die Sachverständigengruppe legte am 18. März 1997 ihren Bericht vor, der über 80 Empfehlungen in den sieben wichtigsten Bereichen enthält, die für die Freizügigkeit der Unionsbürger innerhalb der Union von Bedeutung sind, nämlich: Einreise und Aufenthalt, Zugang zur Beschäftigung, soziale und familiäre Rechtsstellung, steuerliche und finanzielle Rechtsstellung, kulturelle Rechte, besondere Situation der Staatsangehörigen von Drittstaaten, Schutz der Rechte des einzelnen.

Ein Großteil der Empfehlungen der Sachverständigengruppe wurde in den Aktionsplan für den Binnenmarkt vom Juni 1997 und in den spezifischen Aktionsplan zur Förderung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer vom November 1997 übernommen.

In der genannten Mitteilung geht es vor allem um zwei Aspekte der Freizügigkeit, die von der hochrangigen Sachverständigengruppe untersucht wurden, d. h. das Einreise- und Aufenthaltsrecht sowie eine bessere Information der Bürger über ihre Rechte.

Zum Einreise- und Aufenthaltsrecht wird in der Mitteilung folgendes festgestellt: Das geltende Gemeinschaftsrecht wurde ursprünglich für Arbeitnehmer und deren Familien konzipiert, die sich in einem anderen Mitgliedstaat endgültig oder jedenfalls sehr langfristig niederlassen wollten. Diese Rechtsvorschriften werden heute dem immer größer werdenden Kreis von Personen nicht mehr gerecht, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit nur kurzfristig oder zeitweise Gebrauch machen (Studenten, Praktikanten, junge Freiwillige, vorübergehend entsandte Arbeitnehmer, in mehreren Mitgliedstaaten tätige Selbständige, Grenzgänger, Rentner mit mehreren Wohnsitzen).

Darüber hinaus wurde mit der Einfügung des Artikels 8a in den Vertrag von Maastricht (heute Artikel 18) der Begriff der Unionsbürgerschaft eingeführt. Damit steht das Recht, in einen anderen Mitgliedstaat einzureisen, sich dort aufzuhalten und dort zu verbleiben, nunmehr nicht nur denjenigen zu, die eine Erwerbstätigkeit ausüben, sondern generell allen Unionsbürgern. Deshalb sollten diese Rechte in einem gemeinsamen Minimalkatalog festgeschrieben werden.

Zu diesem Zweck schlägt die Kommission 4 Maßnahmenpakete vor:

- Schaffung- im Rahmen des Möglichen- einer einheitlichen, für alle Unionsbürger und ihre Familienangehörigen geltenden Freizügigkeits-Regelung im Sinne von Artikel 8a (heute Artikel 18);

- Zugrundelegung eines neuen Ansatzes beim Aufenthaltsrecht, insbesondere dadurch, daß die Pflicht zur Einholung einer Aufenthaltserlaubnis nur noch in den Fällen besteht, in denen dies gerechtfertigt ist;

- Klärung der Rechtsstellung der Familienangehörigen von Unionsbürgern, die die Staatsangehörigkeit eines Drittstaats besitzen;

- genauere Eingrenzung der Möglichkeit, den Aufenthalt eines Unionsbürgers zu beenden.

In der Mitteilung wird zweitens hervorgehoben, daß die Bürger über die Rechte, die sie aus dem Gemeinschaftsrecht herleiten können, besser informiert werden müssen. Auch sollten alle diejenigen, die mit Fragen der Freizügigkeit befaßt sind, besser geschult und unterrichtet werden. Die Kommission weist insoweit auf die Maßnahmen hin, die sie auf diesem Gebiet bereits eingeleitet hat:

- Anläßlich der Tagung des Europäischen Rates am 15 und 16. Juni 1998 in Cardiff wurde der „Dialog mit Bürgern und Unternehmen" eröffnet, der eine Nachfolgeaktion und Fortentwicklung der Initiative „Bürger Europas / Daheim in Europa" darstellt.

- Das Euro-jus-Netz (ein informelles System der Rechtsinformation und -beratung für Personen, die Fragen zur Auslegung oder Anwendung des Gemeinschaftsrechts haben) wurde fortentwickelt und ausgebaut.

- Die Programme Karolus, Robert Schuman, Jean Monnet und Grotius wurden fortgeführt und ausgebaut.

Im Anhang der Mitteilung findet sich schließlich ein detaillierter Bilanzbericht über die Folgemaßnahmen zu sämtlichen Empfehlungen der Gruppe.

Letzte Änderung: 21.09.2007

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