Unionsbürgerschaft
Unionsbürger ist, wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU) besitzt. Die Unionsbürgerschaft ergänzt die Staatsbürgerschaft, ersetzt sie aber nicht. Die Unionsbürgerschaft ist im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankert. Durch sie erhalten Angehörige der Mitgliedstaaten bestimmte Rechte. Dazu gehören das Recht, sich an den Europäischen Bürgerbeauftragten zu wenden, Gesetzesvorlagen zu initiieren (Bürgerinitiativen) und das aktive und passive Wahlrecht bei den Kommunal- und Europawahlen. Unionsbürger und Unionsbürgerinnen haben auch das Recht, sich im Hoheitsgebiet der EU frei zu bewegen und aufzuhalten sowie das Recht auf Schutz durch die diplomatischen und konsularischen Behörden eines jeden Mitgliedstaates im Hoheitsgebiet eines Drittlandes.
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ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
- Das Stockholmer Programm
- Aktionsplan zum Stockholmer Programm
- Das Haager Programm: 10 Prioritäten für die nächsten fünf JahreArchiv
- Charta der Grundrechte
- Umsetzung der Charta der Grundrechte
- Der Europäische Bürgerbeauftragte
- Abbau von Hindernissen für die Ausübung von Unionsbürgerrechten
- Folgemaßnahmen zu den Empfehlungen der hochrangigen Sachverständigengruppe für Fragen der Freizügigkeit
- Berichte über die Unionsbürgerschaft
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Aktionsprogramme
- Europäisches Jahr der Freiwilligentätigkeit zur Förderung der aktiven Bürgerschaft (2011)
- Grundrechte und Unionsbürgerschaft (2007-2013)
- Ein Europa für die Bürger (2007-2013)
- Aktive europäische Bürgerschaft (2004-2006)
- Aktive Bürgerschaft konkret verwirklichen: Programme im Bereich Jugend, Bürgerbeteiligung, Kultur und audiovisuelle MedienArchiv
- RECHT AUF FREIZÜGIGKEIT UND AUFENTHALT AUF DEM HOHEITSGEBIET DER MITGLIEDSTAATEN
- AKTIVES UND PASSIVES WAHLRECHT BEI KOMMUNALWAHLEN
- AKTIVES UND PASSIVES WAHLRECHT BEI WAHLEN ZUM EUROPÄISCHEN PARLAMENT
- DIPLOMATISCHER UND KONSULARISCHER SCHUTZ



