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Unionsbürgerschaft

Justiz, Freiheit und Sicherheit

Unionsbürger ist, wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU) besitzt. Die Unionsbürgerschaft ergänzt die Staatsbürgerschaft, ersetzt sie aber nicht. Die Unionsbürgerschaft ist im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankert. Durch sie erhalten Angehörige der Mitgliedstaaten bestimmte Rechte. Dazu gehören das Recht, sich an den Europäischen Bürgerbeauftragten zu wenden, Gesetzesvorlagen zu initiieren (Bürgerinitiativen) und das aktive und passive Wahlrecht bei den Kommunal- und Europawahlen. Unionsbürger und Unionsbürgerinnen haben auch das Recht, sich im Hoheitsgebiet der EU frei zu bewegen und aufzuhalten sowie das Recht auf Schutz durch die diplomatischen und konsularischen Behörden eines jeden Mitgliedstaates im Hoheitsgebiet eines Drittlandes.

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