EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Weißbuch zum Binnenmarkt für Investmentfonds

In diesem Weißbuch legt die Kommission ein Änderungspaket für den derzeitigen EU-Rahmen für Investmentfonds (OGAW-Richtlinie) fest, um die rechtlichen und operativen Rahmenbedingungen zu vereinfachen und gleichzeitig den Kapitalgebern attraktive und sichere Investitionsmöglichkeiten anzubieten.

RECHTSAKT

Weißbuch der Kommission vom 15. November 2006 für den Ausbau des Binnenmarktrahmens für Investmentfonds [KOM(2006) 686 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die OGAW-Richtlinie reicht nicht mehr aus als Grundlage für die europäische Fondsbranche, die sich in einer Umstrukturierung befindet, um den neuen Herausforderungen des Wettbewerbs und den sich verändernden Bedürfnissen der europäischen Anleger gerecht zu werden.

Förderung einer effizienteren europäischen Fondsbranche

Die Kommission schlägt in diesem Weißbuch einige Maßnahmen zur Verbesserung der bisherigen OGAW-Richtlinie vor:

  • Beseitigung der administrativen Hindernisse für den grenzübergreifenden Vertrieb. Die bestehenden Verwaltungsverfahren, die eingehalten werden müssen, bevor ein Fonds in einem anderen Mitgliedstaat vertrieben werden kann (vor allem die Ex ante-Prüfung der Fonds-Unterlagen durch die Aufnahmelandbehörden und die derzeitige Zweimonats-Wartefrist) werden beschränkt.
  • Erleichterung grenzübergreifender Fonds-Fusionen. Die Kommission wird eine Ergänzung der OGAW-Richtlinie vorschlagen, um angemessene rechtliche und regulatorische Rahmenbedingungen für die Fusionen von Fonds zu schaffen.
  • „Pooling" von Vermögenswerten. Geplant ist eine Änderung der Streuungsregeln, um dem ‚tatsächlichen Pooling' (‚entity pooling') zu mehr Expansion zu verhelfen.
  • „EU-Pass" (einmalige Zulassung) für Verwaltungsgesellschaften. Zugelassene Verwaltungsgesellschaften können sowohl Fonds der gesellschaftsrechtlichen als auch der vertraglichen Rechtsform in anderen Mitgliedstaaten verwalten.
  • Ausbau der aufsichtlichen Zusammenarbeit. Angesichts der zunehmenden rechtlichen und technischen Komplexität müssen die Bestimmungen bezüglich der zuständigen Behörden und der Zusammenarbeit ausgebaut werden.
  • Effizienzverbesserungen, die keiner Änderung der Richtlinie bedürfen. Die Mitgliedstaaten können viele Schritte in die Wege leiten, um ihr inländisches Umfeld für die Tätigkeit von Investmentfonds zu verbessern.

Binnenmarkt für Investmentfonds dergestalt, dass der Endanleger davon profitiert

Damit sich für den Endanleger fühlbare Verbesserungen ergeben, muss der Sektor einem lebhaften Wettbewerb im Binnenmarkt ausgesetzt werden. Hierfür sind zwei Maßnahmen erforderlich:

  • vereinfachter Prospekt. Dieses Informationsinstrument muss verbessert werden: Er soll zunächst ein kurzes und verständliches Dokument sein, aus dem die Kosten, die Risiken und die erwartete Wertentwicklung ersichtlich werden und das für den Endanleger Sinn macht.
  • Vertriebsnetze: Vorrang der Anlegerinteressen. Der Vertrieb von Fonds macht derzeit den größten Kostenanteil in der Investmentfondsbranche aus, die Vertriebsnetze müssen effizienter arbeiten. Die Anleger müssen sich vor allem auf objektive und professionelle Intermediäre/Vertreiber stützen können.

Nichtharmonisierte Fonds für private Anleger

Die an private Anleger vertriebenen nichtharmonisierten Fonds, die nicht unter den Anwendungsbereich der OGAW fallen (beispielsweise offene Immobilienfonds), gewinnen zunehmend an Bedeutung. Die Kommission wird die Risiko- und die Wertentwicklungsmerkmale der besagten Fonds systematisch analysieren und bewerten, ob ein Rahmen zur Förderung der Binnenmarktintegration des Vertriebs nichtharmonisierter Fonds an private Anleger eine realistische und notwendige Option darstellt und wenn ja, nach welchen Modalitäten.

Die MIFID überträgt der Wertpapierfirma die Verantwortung, wenn es darum geht, anhand des Kundenprofils zu ermitteln, ob eine bestimmte Anlage für den jeweiligen Anleger angemessen oder zweckmäßig ist. Die Kommission wird die Arten der Vertriebs- und Verkaufsbeschränkungen analysieren, die zugunsten eines Systems aufzuheben sind, das die Verantwortung auf die Wertpapierfirmen überträgt, wenn es um den Verkauf der auf den Einzelkunden zugeschnittenen Produkte geht.

Die Kommission und der CERS werden eine systematische Aufstellung und Analyse der nationalen Hindernisse für die ‚Privatplatzierung' von Finanzinstrumenten bei institutionellen Anlegern und anderen in Frage kommenden Gegenparteien vornehmen.

Hintergrund

Seit der Verabschiedung der OGAW-Richtlinie im Jahr 1985 hat sich der europäische Investitionsfondsmarkt stark weiterentwickelt und die Zahl der Fonds nimmt weiter zu. Ende 2005 gab es über 29 000 OGAW. Im Jahr 2005 sind die von Investitionsfonds in Europa verwalteten Vermögenswerte rasch gewachsen und entsprechen 59 % des BIP der EU (5 Billionen Euro).

Angesichts der grundlegenden Veränderungen in den vergangenen zwanzig Jahren funktionieren wesentliche Bestandteile der Richtlinie aus dem Jahr 1985 nicht mehr ordnungsgemäß.

Die Kommission hat dieses Weißbuch, dessen Ziel die Vereinfachung der Richtlinie 85/611/EWG ist, auf der Grundlage einer seit 2004 durchgeführten, eingehenden Konsultation und Debatte mit den Verbrauchern, den Wirtschaftsteilnehmern dieser Branche und den politischen Entscheidungsträgern sowie unter Berücksichtigung der Antworten auf das Grünbuch [KOM(2005) 314 endg.] und der drei von Sachverständigen- und Ad-hoc-Gruppen erstellten verfasst. Die Kommission beabsichtigt, im Herbst 2007 die erforderlichen Änderungen der derzeitigen Richtlinie vorzuschlagen.

See also

Weitere Informationen sind verfügbar auf der Webseite zur Vermögensverwaltung.

Letzte Änderung: 23.11.2006

Top