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Besteuerung des Finanzsektors

Die Finanzkrise 2008 hat die finanzielle Instabilität des Finanzsektors deutlich gemacht. Ein robusteres Finanzsystem, das zusätzliche Einnahmen generiert, ist künftig dringend notwendig, um die Bewältigung des Klimawandels oder die Entwicklungshilfe zu finanzieren. Zu diesem Zweck prüft die Europäische Union (EU) zwei steuerliche Instrumente, mit denen bei flächendeckender Anwendung zusätzliche Einnahmen erzielt werden können.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 7. Oktober 2010: Besteuerung des Finanzsektors [KOM(2010) 549 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Diese Mitteilung erörtert eingehend zwei neue steuerliche Instrumente, die für den Finanzsektor eingeführt werden könnten:

  • Finanztransaktionssteuer;
  • Finanzaktivitätssteuer.

Warum sollen neue Abgaben für den Finanzsektor eingeführt werden?

Der Finanzsektor gilt als einer der Hauptverantwortlichen der Finanzkrise 2008 und insbesondere der weltweiten erheblichen Zunahme der Staatsverschuldung. Daher ist die Europäische Kommission der Ansicht, dass die Einführung von Sondersteuern für diesen Bereich folgende positive Auswirkungen haben könnte:

  • Diese Abgaben könnten die wichtigsten Regulierungsmaßnahmen ergänzen, mit denen die Effizienz und die Stabilität der Finanzmärkte gestärkt und Schwankungen eingedämmt werden sollen;
  • mit diesen Abgaben könnte der Finanzsektor als Gegenleistung für die Unterstützung, die er während der Krise erhalten hat, zur Konsolidierung der nationalen Haushalte beitragen;
  • der Finanzsektor würde mit diesen Abgaben einen größeren Beitrag zu den Staatsfinanzen leisten, zumal ein Großteil der Finanzdienstleistungen in der Europäischen Union (EU) von der Mehrwertsteuer (MwSt.) befreit ist.

Was ist die Finanztransaktionssteuer?

Mit der Finanztransaktionssteuer soll der Wert einzelner Transaktionen für folgende Finanzinstrumente besteuert werden:

Schätzungen auf der Grundlage der Zahlen von 2006 haben ergeben, dass sich die Steuereinnahmen bei Transaktionen mit Aktien und Anleihen in diesem Jahr bei einem angenommenen Steuersatz von 0,1 % auf etwa 60 Mrd. EUR belaufen hätten.

Der Vorteil einer solchen Abgabe wäre, dass damit das „Verursacherprinzip“ zum Tragen käme. Diese Abgabe könnte unerwünschte Finanzmarkttransaktionen durch die Sanktionierung kurzfristiger Transaktionen verringern. Die Steuer müsste allerdings in zahlreichen Finanzzentren weltweit angewendet werden, um die Märkte zu stabilisieren und Standortverlagerungen zu vermeiden. Aus diesem Grund ist die Kommission der Ansicht, dass eine globale Finanztransaktionssteuer eher geeignet sei.

Was ist die Finanzaktivitätssteuer?

Bei der Finanzaktivitätssteuer handelt es sich um ein vom Internationalen Währungsfonds (IWF) (EN) (FR) (ES) vorgeschlagenes Instrument, das folgende Merkmale aufweist:

  • sie betrifft vom Grundsatz her die gesamten Gewinne und die Gehälter aus der Geschäftstätigkeit von Finanzinstituten;
  • sie kann so konzipiert werden, dass sie speziell auf besondere Einkünfte und/oder Risiken abzielt;
  • sie betrifft Körperschaften.

Die Einführung einer solchen Abgabe mit einem Steuersatz von 5 % in den 22 entwickelten Volkswirtschaften, die der IWF in seinem Bericht an die G20 berücksichtigt hat, könnte Einnahmen in Höhe von durchschnittlich 0,28 % ihres BIP generieren. Auf EU-Ebene könnte die Steuer 25 Mrd. Euro einbringen.

Grundsätzlich ändert die Finanzaktivitätssteuer nicht die Preise für Finanzinstrumente, hat also keinen Einfluss auf die Marktstruktur. Allerdings könnte sie den Anreiz erhöhen, Gewinne durch die Auslagerung von Einkommen und Gehältern aus der EU zu verlagern. Eine Reihe technischer Fragen im Zusammenhang mit dieser Abgabe müssten daher noch geprüft werden, um solche Auswirkungen zu verhindern. Die Kommission ist der Ansicht, dass die Einführung der Finanzaktivitätssteuer auf EU-Ebene sinnvoller ist.

Hintergrund

In seiner Entschließung zur Besteuerung von Finanztransaktionen (EN) (FR) vom 10. März 2010 hat das Europäische Parlament die Kommission und den Rat aufgefordert, die Einführung einer Finanztransaktionssteuer zu prüfen, deren Einnahmen zur Finanzierung der Entwicklungszusammenarbeit, zur Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Bekämpfung des Klimawandels und als Beitrag zum EU-Haushalt verwendet werden könnten. Im Juni 2010 hat der Europäische Rat die Führungsrolle der EU in diesem Bereich im Rahmen eines globalen Konzepts unterstrichen. Es besteht jedoch derzeit kein globaler Konsens hinsichtlich weiterer steuerlicher Instrumente im Finanzsektor.

Letzte Änderung: 13.01.2011

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