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Europäischer Bankenausschuss

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Beschluss 2004/10/EG zur Einsetzung des Europäischen Bankenausschusses

WAS IST DER ZWECK DIESES BESCHLUSSES?

Mit diesem Beschluss wir der Europäische Bankenausschuss (EBC) eingesetzt, ein Aufsichtsausschuss, der die Europäische Kommission zu politischen Fragen im Hinblick auf Bankgeschäfte in der Europäischen Union (EU) unterstützt und berät. Der EBC ist der Kommission direkt unterstellt und hilft ihr bei der Umsetzung von Durchführungsmaßnahmen für EU-Richtlinien und -Verordnungen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Aufgabe

  • Der EBC ist maßgeblich an der Vorbereitung und der Umsetzung der europäischen Bankrechtsvorschriften beteiligt.
  • Er berät die Kommission in politischen, den Bankbereich betreffenden Fragen und legt Stellungnahmen zu ihren Vorschlägen vor.

Zusammensetzung

  • Die Zusammensetzung des EBC umfasst hochrangige Vertreter der EU-Länder, in erster Linie aus den Finanzministerien.
  • Die Europäische Zentralbank, dieEuropäische Bankaufsichtsbehörde und Vertreter des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie der Europäischen Freihandelsassoziation nehmen als Beobachter teil.
  • Die Kommission kann zusätzlich weitere Sachverständige und Beobachter zur Teilnahme an den Sitzungen einladen (z. B. Vertreter aus Kandidatenländern).

Geschäftsordnung

Im Jahr 2014 hat der EBC seine Geschäftsordnung geändert. Diese regelt u. a. folgende Aspekte:

  • Einberufung von Sitzungen des Ausschusses;
  • Ausarbeitung von Tagesordnungen und der an die Mitglieder verschickten Unterlagen;
  • Information der ständigen Vertretungen des Europäischen Parlaments und der EU-Länder (ihre Botschaften in der EU);
  • Abstimmungsverfahren für Stellungnahmen des EBC;
  • Bezeichnung der Delegationen des EBC und der notwendigen Stimmenzahl für ihre Beratungen;
  • Einrichtung von Arbeitsgruppen für bestimmte Fragen;
  • Zulassung von Drittparteien, d. h. Beobachtern und Sachverständigen.

Der EBC ersetzt den ehemaligen Beratenden Bankenausschuss.

WANN TRITT DER BESCHLUSS IN KRAFT?

Er ist am 13. April 2005 in Kraft getreten (Datum, an dem Richtlinie 2005/1/EG, mit der u. a. der Beratende Bankenausschuss durch den EBC ersetzt wurde, in Kraft getreten ist).

HINTERGRUND

Weitere Informationen zur Arbeit des EBC erhalten Sie über folgenden Link:

HAUPTDOKUMENT

Beschluss 2004/10/EG der Kommission vom 5. November 2003 zur Einsetzung des Europäischen Bankenausschusses (ABl L 3 vom 7.1.2004, S. 36-37)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Richtlinie 2005/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2005 zur Änderung der Richtlinien 73/239/EWG, 85/611/EWG, 91/675/EWG, 92/49/EWG und 93/6/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/19/EG, 98/78/EG, 2000/12/EG, 2001/34/EG, 2002/83/EG und 2002/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer neuen Ausschussstruktur im Finanzdienstleistungsbereich (ABl. L 79 vom 24.3.2005, S. 9-17)

Letzte Aktualisierung: 04.10.2016

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