Pharmazeutische und kosmetische Erzeugnisse
Der pharmazeutischen Industrie Europas kommt eine wichtige Rolle bei der Gewährleistung eines hohen Gesundheitsniveaus für die Europäer zu. Unter diesem Blickwinkel bemüht sich die Europäische Union, einen möglichst weitgehenden Zugang zu Arzneimitteln zu gewährleisten, den Bürgerinnen und Bürgern aussagekräftige Informationen bereitzustellen sowie unbedenkliche und wirksame Arzneimittel herzustellen. Der Gemeinsame Markt für Arzneimittel ermöglicht es, diese Ziele zu verwirklichen, indem die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie gestärkt wird und gleichzeitig Forschung und Innovationen zum Nutzen der Bürger gefördert werden.
Große Bedeutung als Arbeitgeber hat die Kosmetikindustrie Europas. 150 000 Europäer werden von ihr beschäftigt und 350 000 weitere Arbeitsplätze in Verkauf, Vertrieb und Transport kosmetischer Mittel hängen indirekt von ihr ab. Als einer der Weltmarktführer in diesem Bereich verzeichnet dieser innovative Industriezweig eine Produktion im Wert von mehr als 35 Mrd. EUR. Die Union will den freien Verkehr kosmetischer Mittel im Binnenmarkt sicherstellen und gleichzeitig die Sicherheit dieser Produkte gewährleisten.
- Binnenmarkt für Arzneimittel und Arzneimittelindustrie
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Gemeinsame Bestimmungen für Humanarzneimittel und Tierarzneimittel
- Zulassung und Überwachung von Arzneimitteln – Europäische Arzneimittel-Agentur
- Gute Laborpraxis: Versuche mit chemischen Stoffen
- Gute Laborpraxis, Inspektion und Überprüfung der Laboruntersuchungen für alle chemischen Erzeugnisse
- Färbung von Arzneimitteln (Neufassung)
- Ergänzendes Schutzzertifikat für Arzneimittel
- Schutz von Versuchstieren
- Europäisches Arzneibuch
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Humanarzneimittel
- Gemeinschaftskodex für Humanarzneimittel
- Gute Herstellungspraxis für Humanarzneimittel und für zur Anwendung beim Menschen bestimmte Prüfpräparate
- Arzneimittel für neuartige Therapien
- Kinderarzneimittel
- Preise von Humanarzneimitteln: Preisfestsetzung und Krankenversicherungssysteme
- Gute klinische Praxis
- Arzneimittel für seltene Leiden („orphan drugs“)
- Pharmazeutischer Ausschuss
- Tierarzneimittel
- Kosmetische Mittel
- Patent und Schutz von Erfindungen
- Multilateraler Handel
Siehe auch
- Weitere Informationen sind auf der Website der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher abrufbar.



