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Spritzschutzsysteme von Kraftfahrzeugen
Verordnung (EU) Nr. 109/2011 - Spritzschutzsysteme
RECHTSAKT
Verordnung (EU) Nr. 109/2011 der Kommission vom 27. Januar 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung bestimmter Klassen von Kraftfahrzeugen und ihrer Anhänger hinsichtlich der Spritzschutzsysteme
ZUSAMMENFASSUNG
WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?
Diese Verordnung legt die Anforderungen für die Typgenehmigung des Spritzschutzsystems* von bestimmten Kraftfahrzeugklassen fest. Sie setzt die Verordnung (EG) Nr. 661/2009 über die allgemeine Sicherheit von Kraftfahrzeugen um.
WICHTIGE ECKPUNKTE
Kraftfahrzeugklassen
Die Verordnung gilt für die Fahrzeugklassen N und O, zu der für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern sowie Anhänger gehören.
Anforderungen an Spritzschutzsysteme
Spritzschutzvorrichtungen liegen in der Regel über den Fahrzeugrädern und können aus Radabdeckung*, Schürzen* und Schmutzfängern* bestehen.
Sie müssen im Normalbetrieb auf nassen Straßen ordnungsgemäß funktionieren. Es werden folgende Typen von Spritzschutzvorrichtungen anerkannt:
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Vorrichtungen des Typs Wasserabsorber,
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Vorrichtungen des Typs Luft-Wasser-Separator.
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Typgenehmigung
Der Hersteller der Vorrichtung sowie der Fahrzeughersteller müssen jeweils bei der zuständigen nationalen Behörde einen Antrag auf EG-Typgenehmigung einreichen. Dieser Antrag muss bestimmte Informationen enthalten, wie etwa
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Fabrikmarke und Vorrichtungs-/Fahrzeugtyp,
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Anzahl der Achsen und Räder des Fahrzeugs,
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Beschreibung des Spritzschutzsystems und seiner Bauteile.
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Der Hersteller der Spritzschutzvorrichtung ist außerdem verpflichtet, Verwaltungsunterlagen für die EG-Typgenehmigung von Spritzschutzsystemen als selbstständige technische Einheit vorzulegen.
Der Fahrzeughersteller muss seinerseits Verwaltungsunterlagen vorlegen für
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die EG-Typgenehmigung des Fahrzeugs hinsichtlich des Einbaus von Spritzschutzsystemen,
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den Typgenehmigungsbogen der angebrachten Vorrichtung.
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Kommt die zuständige Behörde zu dem Ergebnis, dass das System oder Fahrzeug alle Anforderungen in Bezug auf Spritzschutzsysteme erfüllt, erteilt sie die EG-Typgenehmigung und vergibt eine Typgenehmigungsnummer gemäß der Richtlinie 2007/46/EG.
SCHLÜSSELBEGRIFFE
* Spritzschutzsystem: System, das Spritzwasser mittels Radabdeckungen, Schürzen und Schmutzfängern (siehe unten) verringert.
* Typgenehmigung: bedeutet, dass Prüfungen durchgeführt wurden, um die Konformität mit den einschlägigen aufsichtsbehördlichen, technischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen sicherzustellen.
* Radabdeckung: starres Teil eines Fahrzeugs, welches das Aufwirbeln von Spritzwasser vom Reifen verhindert.
* Schürze: befindet sich in der Regel an der hinteren Stoßstange und verhindert, dass Regen und Schmutz auf andere Fahrzeuge und Passanten spritzen.
* Schmutzfänger: senkrecht hinter dem Rad angebrachtes flexibles Teil, welches das Hochschleudern von Gegenständen und Spritzwasser von nassen Straßen verhindert.
BEZUG
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt der Europäischen Union |
Verordnung (EU) Nr. 109/2011 |
1.3.2011 |
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Ändernde(r) Rechtsakt(e) |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt der Europäischen Union |
Verordnung (EU) 2015/166 |
24.2.2015 |
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VERBUNDENE RECHTSAKTE
Verordnung (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit (ABl. L 200 vom 31.7.2009, S. 1-24)
Letzte Aktualisierung: 24.09.2015