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Radabdeckungen an Kraftfahrzeugen

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) Nr. 1009/2010 – Anforderungen an die Typgenehmigung von Radabdeckungen an bestimmten Kraftfahrzeugen

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

  • Sie legt die Vorschriften hinsichtlich der Radabdeckungen fest.
  • Sie hat das Ziel, die aktuellen Anforderungen an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt anzupassen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Verordnung legt die Anforderungen an die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Radabdeckungen fest. Sie trägt zur Durchführung der Verordnung (EG) 661/2009 über die Sicherheit von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern bei.

Betroffener Fahrzeugtyp

Diese Verordnung gilt für Fahrzeuge der Klasse M1, d. h. für Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit Sitzplätzen für höchstens acht Personen zusätzlich zum Fahrersitz.

Vorschriften für Radabdeckungen

  • Die Hersteller müssen alle Räder eines Fahrzeugs mit Radabdeckungen ausstatten.
  • Diese Abdeckungen können aus Karosserieteilen oder selbständigen Schmutzfängern bestehen und schützen Verkehrsteilnehmer vor hochgeschleuderten Steinen, Schmutz, Eis, Schnee und Wasser.
  • Diese Verordnung legt zudem besondere Vorschriften fest, insbesondere hinsichtlich:
    • der Fahrzeugmasse;
    • der Gesamtbreite der Radabdeckung;
    • des Umrisses und der Lage der Radabdeckungen.
  • Darüber hinaus müssen die Hersteller das Fahrzeug so konzipieren, dass der Benutzer eine Schneetraktionshilfe* verwenden kann.

Vorschriften für die EU-Typgenehmigung

Der Fahrzeughersteller muss bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf EU-Typgenehmigung einreichen. Der Antrag muss Folgendes enthalten:

  • Fabrikmarke und Typ;
  • die Anzahl der Achsen und Räder;
  • die detaillierten Zeichnungen der Radabdeckungen.

Ist die Genehmigungsbehörde der Ansicht, dass das Fahrzeug die einschlägigen Anforderungen hinsichtlich der Radabdeckungen erfüllt, erteilt sie die EU-Typgenehmigung und vergibt eine Typgenehmigungsnummer gemäß der Richtlinie 2007/46/EG über die EU-Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen.

WANN TRITT DIESE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 30. November 2010 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Schneetraktionshilfe: eine Schneekette oder eine gleichwertige Vorrichtung, die auf Schnee Antrieb ermöglicht und die auf die Reifen-/Radkombination des Fahrzeugs montiert werden kann.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) Nr. 1009/2010 der Kommission vom 9. November 2010 über die Typgenehmigung von Radabdeckungen an bestimmten Kraftfahrzeugen und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit (ABl. L 292 vom 10.11.2010, S. 21-29)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit (ABl. L 200 vom 31.7.2009, S. 1-24)

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge (Rahmenrichtlinie) (ABl. L 263 vom 9.10.2007, S. 1-160)

Siehe konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 30.04.2019

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