Technische Harmonisierung für motorisierte Kraftfahrzeuge
Die technische Harmonisierung für Kraftfahrzeuge, die auf Gemeinschaftsebene auf der Grundlage von Artikel 114 des Vertrags über die Funktionsweise der Europäischen Union (AEUV) erfolgt, beruht auf dem System der EG-Typgenehmigung für das vollständige Fahrzeug (WVTA Whole Vehicle Type-Approval).
Dank diesem System können die Konstrukteure einen Fahrzeugtyp, der den harmonisierten technischen Anforderungen entspricht, in einem Mitgliedstaat zertifizieren lassen und ihn dann in der gesamten Europäischen Union ohne weitere Prüfung vermarkten.
Für mehrere Fahrzeugkategorien wurde bereits eine vollständige technische Harmonisierung erreicht (Personenkraftwagen, Motorräder und land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Nutzfahrzeuge, Autobusse, Anhänger, Kleinkrafträder und Motorräder), die bald auf weitere Kategorien ausgeweitet wird (andere Arten von Zugmaschinen und Anhängern).
Es ist von allergrößter Bedeutung, dass die europäischen Automobilhersteller Zugang zu einem möglichst großen Markt haben. Über das EG-Typgenehmigungssystem hinaus, durch das die Konstrukteure die Vorteile des Binnenmarktes uneingeschränkt nutzen können, eröffnet die weltweite technische Harmonisierung im Rahmen der UN-Wirtschaftskommission für Europa (UN/ECE) ihnen einen Markt weit über die europäischen Grenzen hinaus.
- RAHMEN FÜR DIE TECHNISCHE HARMONISIERUNG FÜR KRAFTFAHRZEUGE
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TECHNISCHE HARMONISIERUNG IM RAHMEN DES BINNENMARKTES
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Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger
- EG‑Typgenehmigung für Kraftfahrzeuge
- Allgemeine Sicherheit von Kraftfahrzeugen
- Emissionen von schweren Nutzfahrzeugen (Euro VI): Typgenehmigungsvorschriften
- Entfrostungs- und Trocknungsanlagen bestimmter Kraftfahrzeuge
- Hintere amtliche Kennzeichen an Kraftfahrzeugen
- Abschleppeinrichtungen an Kraftfahrzeugen
- Windschutzscheiben-Wischanlagen und Windschutzscheiben-Waschanlagen von Kraftfahrzeugen
- Recouvrement des roues des véhicules à moteur (FR)
- Gesetzlich vorgeschriebenes Fabrikschild und Fahrzeug-Identifizierungsnummer für Kraftfahrzeuge
- Spritzschutzsysteme von Kraftfahrzeugen
- Montage von Reifen
- Kennzeichnung von Reifen
- Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger: Motorleistung (bis einschließlich 2013)
- Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger: Lenkanlagen (bis 2014)
- Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger: Bremsanlagen bestimmter Kraftfahrzeugsklassen (bis 2014)
- Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger: Fahrtrichtungsanzeiger (bis 2014)
- Parkleuchten (bis 2014)
- Nebelscheinwerfer (bis 2014)
- Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger: Nebelschlussleuchten (bis 2014)
- Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger: Scheinwerfer für Fernlicht und/oder Abblendlicht / Lichtquellen (bis 2014)
- Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger: Behälter für flüssigen Kraftstoff und Unterfahrschutz
- Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger: Reifen (bis 2017)
- Luftdruckmessgeräte für Kraftfahrzeugreifen (bis Dezember 2015)
- Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger: Spritzverhinderungsvorrichtungen (bis 2014)
- Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger: Heizung des Innenraums (bis 2014)
- Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger: Innenausstattung (bis 2014)
- Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger: Führerhäuser von Nutzfahrzeugen (bis 2014)
- Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger: Brennverhalten von Werkstoffen der Innenausstattung von Kraftomnibussen (bis 2014)
- Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger: Sicherheitsscheiben und Werkstoffe für Windschutzscheiben
- Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger: Mechanische Verbindungseinrichtungen (bis 2014)
- Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger: Masse und Abmessungen von Personenkraftwagen (bis 2014)
- Straßenverkehrssicherheit: höchstzulässige Abmessungen und Gewichte im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr
- Wiederverwendbarkeit, Recyclingfähigkeit und Verwertbarkeit von Kraftfahrzeugen
- Euro-5- und Euro-6-Normen: Verringerung der Schadstoffemissionen von leichten Kraftfahrzeugen
- Schadstoffemissionen von Diesel- und Gasmotoren (bis einschließlich 2013)
- Emissionen aus Klimaanlagen
- Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger: zulässiger Geräuschpegel
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Zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge: Bauartgenehmigung
- Zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge: Bauteile und Merkmale
- Zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge: Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
- Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen an zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen
- Zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge: Einrichtungen für Schallzeichen
- Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger von zweirädrigen und dreirädrigen Kraftfahrzeugen
- Hinteres amtliches Kennzeichen von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen
- Zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge: Bremsanlagen
- Zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge: Abmessungen, Massen und höchstzulässige Zuladungen
- Vorgeschriebene Angaben an zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen
- Zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge: Sicherungseinrichtungen
- Ständer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen
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Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschinen auf Rädern
- Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen: EG-Typgenehmigungsverfahren
- Bestandteile und Merkmale von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern
- Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen
- Geräuschpegel in Ohrenhöhe der Fahrer von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern
- Umsturzschutzvorrichtungen für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen auf Rädern
- Abschleppeinrichtungen und Rückwärtsgang von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern
- Traktoren und landwirtschaftliche Maschinen: Bremsanlagen
- Traktoren und landwirtschaftliche Maschinen: Führersitz
- Traktoren und landwirtschaftliche Maschinen: Beifahrersitz
- Traktoren und landwirtschaftliche Maschinen: Umsturzschutzvorrichtungen
- Traktoren und landwirtschaftliche Maschinen: Hinten angebrachte Umsturzschutzvorrichtungen
- Traktoren und landwirtschaftliche Maschinen: Gasförmige Schadstoffe
- Kraftfahrzeuge mit Wasserstoffantrieb
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Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger



