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Freier Warenverkehr: allgemeiner Rahmen

Binnenmarkt

Der freie Warenverkehr ist eine der im Binnenmarkt der Europäischen Union garantierten Freiheiten. Seit Januar 1993 wurden die Kontrollen des Warenverkehrs innerhalb des Binnenmarktes abgeschafft, so dass die EU zu einem Raum ohne Grenzen wurde.
Die Aufhebung der Zölle begünstigt den innergemeinschaftlichen Warenhandel, der einen großen Teil der Gesamtimporte und exporte der Mitgliedstaaten ausmacht.
Die Artikel 28 und 29 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft untersagen Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen zwischen den Mitgliedstaaten. Im Falle einer Gefährdung der öffentlichen Gesundheit oder der Umwelt dürfen die Mitgliedstaaten jedoch Beschränkungen des freien Warenverkehrs vorsehen.

 
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