Chemische Erzeugnisse
Die Politik der Europäischen Union im Bereich der Chemikalien stellt einen seit langem eingeleiteten kontinuierlichen Prozess dar; denn die erste Richtlinie über die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe stammt bereits aus dem Jahr 1967. Mit der Ende 2006 verabschiedeten REACH-Verordnung über ein integriertes System zur Registrierung, Bewertung und Zulassung chemischer Stoffe ist ein umfassender Rechtsrahmen geschaffen worden, um einerseits den freien Verkehr mit chemischen Produkten zu gewährleisten und andererseits den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt sicherzustellen.
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GEFÄHRLICHE SUBSTANZEN UND ZUBEREITUNGEN
- Rechtsrahmen für den Umgang mit chemischen Stoffen (REACH), Europäische Agentur für chemische Stoffe
- Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von chemischen Stoffen und ihren Gemischen
- Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe
- Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Zubereitungen
- Internationaler Handel mit gefährlichen Chemikalien
- Rotterdamer Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährlichen Chemikalien
- Detergenten
- Gemeinschaftsstrategie für UmwelthormoneArchiv
- Gemeinschaftsstrategie für Quecksilber
- Ausfuhr und Lagerung von Quecksilber
- PESTIZIDE UND BIOZID-PRODUKTE
- DÜNGEMITTEL
- RISIKOKONTROLLE
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SCHADSTOFFE UND ABFÄLLE
- Übereinkommen von Genf über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung
- Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe (POP)
- Kontrollierte Entsorgung gefährlicher Abfälle (bis Ende 2010)Archiv
- Basler Übereinkommen
- Strategie der Gemeinschaft für Dioxine, Furane und polychlorierte Biphenyle (PCB)
- Beseitigung polychlorierter Biphenyle und polychlorierter Terphenyle



