Leben und Arbeiten im Binnenmarkt
Der freie Personenverkehr ist eines der Grundprinzipien der Europäischen Union (EU). Jeder Einwohner der Europäischen Union hat das Recht, in andere Mitgliedstaaten zu reisen, dort zu leben, zu studieren und zu arbeiten, sich dort niederzulassen oder Dienstleistungen anzubieten ohne aufgrund seiner Staatsangehörigkeit diskriminiert zu werden. Die Maßnahmen der Europäischen Union zielen auf einen effizienten und einfachen Personenverkehr innerhalb ihrer Grenzen ab, insbesondere im Hinblick auf die Sozialversicherungssysteme.
Das Gegenstück zum freien Personenverkehr bilden Maßnahmen in Bezug auf die Außengrenzen, die einen Raum der Freiheit, Sicherheit und Gerechtigkeit garantieren sollen. Sie betreffen unter anderem die Einreise und den Aufenthalt von Bürgern außereuropäischer Länder.
- Allgemeine Bestimmungen
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Berufliche Kompetenzen und Mobilität
- Regelung zur Anerkennung von Berufsqualifikationen
- Rechtsanwälte: Niederlassungsfreiheit
- Europäischer Qualifikationsrahmen
- EUROPASS – Erleichterung der Mobilität der Bürgerinnen und Bürger
- EURES: Das europäische Netzwerk für Beschäftigung und Mobilität der Arbeitnehmer
- Europäischer Aktionsplan für berufliche Mobilität (2007-2010)Archiv
- Aktionsplan für Qualifikation und Mobilität
- Europäisches Jahr der Mobilität der Arbeitnehmer (2006)Archiv
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Sozialschutz
- Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit
- Europäische Krankenversicherungskarte
- Bekämpfung von Sozialversicherungsmissbrauch und nicht angemeldeter Arbeit (Verhaltenskodex)
- Beseitigung der steuerlichen Hemmnisse für die grenzüberschreitende betriebliche Altersversorgung
- Mobilität der Arbeitnehmer: Erleichterung des Erwerbs und der Wahrung von ZusatzrentenansprüchenArchiv
- Wahrung ergänzender Rentenansprüche
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Drittstaatsangehörige
- Einreise und Aufenthalt von hochqualifizierten Arbeitskräften (Blaue Karte EU)
- Zulassung und Aufenthalt ausländischer Forscher
- Einreise- und Aufenthaltsbedingungen von Drittstaatsangehörigen zur Absolvierung eines Studiums oder zur Teilnahme an einem Schüleraustausch, einer unbezahlten Ausbildungsmaßnahme oder einem Freiwilligendienst
- Sanktionen gegen die Beschäftigung Drittstaatsangehöriger ohne rechtmäßigen Aufenthalt
- Strategischer Plan zur legalen Zuwanderung
- Beschränkungen für die Einreise von Staatsangehörigen dritter Länder zur Ausübung einer Beschäftigung
- Beschränkungen für die Zulassung von Staatsangehörigen dritter Länder zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit
- Abkommen mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft: Freizügigkeit
- Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum



