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Binnenmarkt: allgemeiner Rahmen

Binnenmarkt

Der Binnenmarkt kann als eine der Säulen der Europäischen Union bezeichnet werden. Seit seiner Vollendung 1992 funktioniert er als ein Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital stattfinden kann, wie es der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft bestimmt. Der Binnenmarkt ist für Wohlstand, Wachstum und Beschäftigung in der Union von zentraler Bedeutung und trägt im Rahmen der Lissabonner Strategie dazu bei, ihre Ziele zu verwirklichen. Als integrierter, offener und wettbewerbsbestimmter Wirtschaftsraum schafft er günstige Voraussetzungen für Mobilität, Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, insbesondere durch das Zusammenwirken mit den verschiedenen Bereichen der Unionspolitik. Um sicherzustellen, dass allen Bürgern und Unternehmen die Vorteile des Binnenmarktes in vollem Umfang zugute kommen, konzentriert sich die Union darauf, Hindernisse für sein reibungsloses Funktionieren auszuräumen. Sie bemüht sich um eine Harmonisierung der Rechtsvorschriften, um die Bewältigung der globalisierungsbedingten Herausforderungen und die Anpassung an den technischen Fortschritt und neue Technologien zu erleichtern.

Siehe auch

  • Überblick über die Tätigkeitsbereiche der Europäischen Union: Binnenmarkt.
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