Binnenmarkt
Der Binnenmarkt der Europäischen Union ist ein einheitlicher Markt, der durch den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen gekennzeichnet ist und innerhalb dessen die europäischen Bürger sich ungehindert niederlassen und einer Arbeit, einer Ausbildung oder einer unternehmerischen Tätigkeit nachgehen können.
Seit seiner Schaffung im Jahr 1993 hat sich der Binnenmarkt immer stärker für den Wettbewerb geöffnet, hat neue Arbeitsplätze entstehen lassen, zur Festsetzung niedrigerer Verbraucherpreise geführt und es Unternehmen wie Bürgern ermöglicht, aus einem breiten Angebot von Produkten und Dienstleistungen zu wählen.
Die Union arbeitet auf eine weitere Vereinfachung von nach wie vor bestehenden Regelungen hin, die Bürger und Unternehmen daran hindern, die Vorteile des Binnenmarktes in vollem Umfang zu nutzen.
- Binnenmarkt: allgemeiner Rahmen
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Leben und Arbeiten im Binnenmarkt
Freier Personenverkehr, Asyl und Einwanderung, Freizügigkeit der Arbeitnehmer -
Gemeinsamer Markt für Waren
Freier Warenverkehr, Technische Harmonisierung, Kennzeichnung und Verpackung von Erzeugnissen, Verbrauchersicherheit, Pharmazeutische und kosmetische Erzeugnisse, Chemische Erzeugnisse, Kraftfahrzeuge, Bauwesen, Außendimension -
Gemeinsamer Markt für Dienstleistungen
Freier Dienstleistungsverkehr, Freie Berufe, Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, Verkehr, Informationsgesellschaft, Postdienste, Finanzdienste, Bankwesen, Versicherungen, Wertpapiermarkt -
Gemeinsamer Markt für Kapital
Freier Kapitalverkehr, Wirtschafts- uznd Währungsunion, Akteure in der Wirtschaft und im privaten Bereich, Steuern, Betrugsbekämpfung, Außenbeziehungen -
Die Unternehmen im Binnenmarkt
Gesellschaftsrecht, Öffentliches Auftragswesen, Geistiges Eigentum
Siehe auch
- Leben und arbeiten im binnenmarkt.
- Überblick über die Tätigkeitsbereiche der Europäischen Union: Binnenmarkt.
- Weitere Informationen sind auf der Site der Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen Kommission abrufbar.



