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Alphabetischer Index

Gesellschaftsrecht

Binnenmarkt

Gesellschaften sind die Hauptakteure im Binnenmarkt. Ziel des Gesellschaftsrechts ist es, durch einen hinsichtlich des Verwaltungsaufwands vereinfachten und entlasteten rechtlichen Rahmen ihr effizienteres Funktionieren zu fördern. Die einschlägigen europäischen Rechtsvorschriften betreffen insbesondere nationale und transnationale Fusionen und Spaltungen, die Rechte der Aktionäre von börsennotierten Gesellschaften und das Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten. Die Möglichkeit, seine Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat als dem Niederlassungsmitgliedstaat auszuüben, und die Schaffung einer effektiven grenzübergreifenden Zusammenarbeit scheinen die maßgeblichen Entwicklungen zu sein. Im Rahmen der Vollendung des Binnenmarktes wurde das Konzept der „Europäischen Gesellschaft“ eingeführt, die am besten an die europäische Dimension von Unternehmen mit Sitz in mehreren Mitgliedstaaten angepasst ist, da sie europäischem Recht und nicht länger gleichzeitig unterschiedlichen Rechtssystemen unterliegt. Das Statut der „Europäischen Genossenschaft (SCE)“ gestattet unter anderem die Tätigkeit von Genossenschaften auf europäischer Ebene. Europäischen Unternehmen, die nicht fusionieren oder eine gemeinsame Tochtergesellschaft gründen wollen, steht ebenfalls ein Instrument für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV), zur Verfügung.

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