Gesellschaftsrecht
Gesellschaften sind die Hauptakteure im Binnenmarkt. Ziel des Gesellschaftsrechts ist es, durch einen hinsichtlich des Verwaltungsaufwands vereinfachten und entlasteten rechtlichen Rahmen ihr effizienteres Funktionieren zu fördern. Die einschlägigen europäischen Rechtsvorschriften betreffen insbesondere nationale und transnationale Fusionen und Spaltungen, die Rechte der Aktionäre von börsennotierten Gesellschaften und das Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten. Die Möglichkeit, seine Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat als dem Niederlassungsmitgliedstaat auszuüben, und die Schaffung einer effektiven grenzübergreifenden Zusammenarbeit scheinen die maßgeblichen Entwicklungen zu sein. Im Rahmen der Vollendung des Binnenmarktes wurde das Konzept der „Europäischen Gesellschaft“ eingeführt, die am besten an die europäische Dimension von Unternehmen mit Sitz in mehreren Mitgliedstaaten angepasst ist, da sie europäischem Recht und nicht länger gleichzeitig unterschiedlichen Rechtssystemen unterliegt. Das Statut der „Europäischen Genossenschaft (SCE)“ gestattet unter anderem die Tätigkeit von Genossenschaften auf europäischer Ebene. Europäischen Unternehmen, die nicht fusionieren oder eine gemeinsame Tochtergesellschaft gründen wollen, steht ebenfalls ein Instrument für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV), zur Verfügung.
- Allgemeine Bestimmungen
- Die europäische Aktiengesellschaft
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Harmonisierung des Gesellschaftsrechts - Fusionen und Spaltungen
- Gemeinsame Steuerregelung für Mutter- und Tochtergesellschaften in verschiedenen Mitgliedstaaten
- Verschmelzung von Aktiengesellschaften
- Gemeinsames Steuersystem: Fusionen, Spaltungen, Einbringungen von Unternehmensanteilen, Austausch von Anteilen und Verlegung des Sitzes einer Europäischen Gesellschaft oder einer Europäischen Genossenschaft.
- Spaltung von Aktiengesellschaften: sechste Richtlinie
- Grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften
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Harmonisierung des Gesellschaftsrechts - Spezifische Bestimmungen
- Gesellschaften: Schutzbestimmungen im Interesse der Gesellschafter sowie Dritter
- Gründung der Aktiengesellschaft, Erhaltung und Änderung ihres Kapitals
- Offenlegungsbestimmungen für Zweigniederlassungen: elfte Richtlinie
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter
- Übernahmeangebote
- Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)
- Aktionärsrechte bei börsennotierten Gesellschaften
- Gesellschaftsbuchhaltung
- Steuern



