Der Vertrag von Nizza: Gebrauchsanweisung
Die in diesem Leitfaden zusammengestellten Themenblöcke sind dazu bestimmt, die wichtigsten Änderungen, die mit dem Vertrag von Nizza in Kraft getreten sind, zusammenzufassen und so klar wie möglich darzustellen. Sie dienen einzig und allein der Bürgerinformation.
Diese Themenblöcke haben für die Europäische Kommission keinerlei Rechtsverbindlichkeit; sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen keine Auslegung der Vertragstexte dar.
In jedem Block können Sie die Definition bestimmter Begriffe abrufen, indem Sie die jeweiligen Links anklicken, die Sie zu einem Glossar führen. Zudem werden auch, soweit relevant, Links zur „Gebrauchsanweisung" des Vertrags von Amsterdam sowie zum vollständigen Text der Artikel der verschiedenen behandelten Verträge (EG, EU und Nizza) angeboten.



