Der Vertrag von Lissabon: Gebrauchsanweisung
Am 13. Dezember 2007 unterzeichneten die Staats- oder Regierungschefs der 27 Mitgliedstaaten den Vertrag von Lissabon und setzten damit den Schlusspunkt unter mehrere Jahre andauernde Verhandlungen über institutionelle Fragen. Mit diesem Vertrag werden die europäischen Organe und ihre Arbeitsverfahren reformiert, sie werden noch stärker demokratisch legitimiert, und es wird der Bestand an europäischen Grundwerten festgeschrieben. Damit schafft die Europäische Union den rechtlichen Rahmen und gibt sich die nötigen Mittel, um die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger zu erfüllen.
- I. Organe und Einrichtungen der Europäischen Union
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II. Beschlussfassungsverfahren
- Die Stärkung der europäischen Demokratie
- Gesetzgebungsverfahren
- Brückenklauseln, „Notbremse“-Klauseln und „Beschleunigungsklauseln“
- Die Ausweitung der Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit und des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens
- Der Grundsatz der Subsidiarität
- Aufteilung der Zuständigkeiten innerhalb der Europäischen Union
- Die Änderung der Verträge
- Rechtsakte der Europäischen Union
- Verstärkte Zusammenarbeit
- Die einzelstaatlichen Parlamente
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III. Europäische Politik
- Europäischer Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
- Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
- Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik
- Wirtschafts- und Währungspolitik
- Sozialpolitik
- Energie
- Europäischer Forschungsraum und Raumfahrtpolitik
- Dienstleistungen von allgemeinem Interesse
- Die neuen unterstützenden Zuständigkeiten der EU



