EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher

Die Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher unterstützt die Kommission bei der Durchführung der gemeinschaftlichen Programme und Maßnahmen im Bereich der Gesundheit, der Verbraucherpolitik und der Schulung im Bereich Lebensmittelsicherheit.

RECHTSAKT

Beschluss 2008/544/EG der Kommission vom 20. Juni 2008 zur Änderung des Beschlusses 2004/858/EG zwecks Umwandlung der "Exekutivagentur für das Gesundheitsprogramm" in die "Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher".

ZUSAMMENFASSUNG

Die Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher wurde am 20. Juni 2008 gemäß Verordnung (EG) Nr. 58/2003 zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen der Europäischen Union eingerichtet. Sie ersetzt die Exekutivagentur für das Gesundheitsprogramm (PHEA). Sie hat für den Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2015 ihren Sitz in Luxemburg.

Die Agentur ist zuständig für die Durchführung des Aktionsprogramms der Gemeinschaft im Bereich Gesundheit für 2003-2008 und 2008-2013, des Aktionsprogramms der Gemeinschaft im Bereich Verbraucherpolitik für 2007-2013 und Schulungsmaßnahmen im Bereich Lebensmittelsicherheit betreffend Lebensmittel- und Futterrecht, Rechtsvorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz sowie Pflanzenschutz.

Die Aufgaben der Agentur werden im Kommissionsbeschluss vom 9. September 2008 im Einzelnen festgelegt. Ganz allgemein besteht ihre Aufgabe in der:

  • verwaltung und Kontrolle während der Laufzeiten der Projekte,
  • annahme der Rechtsakte für den Haushaltsvollzug und Umsetzung der Programme und Maßnahmen,
  • bereitstellung von Analysen, um die Kommission bei der Bewertung der Programme und Maßnahmen zu unterstützen.

Arbeitsweise und Kontrolle

Die Agentur wird von einem Lenkungsausschuss geleitet, der aus fünf Mitgliedern und einem Direktor besteht. Die Kommission ernennt sie für eine Amtszeit von zwei Jahren, die verlängerbar ist, bzw. für eine Amtszeit von vier Jahren. Die Agentur muss vor der Kommission über die Durchführung der Programme Rechenschaft ablegen.

Finanzierung

Zur Deckung der Verwaltungsausgaben erhält die Agentur Zuschüsse, die im Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union ausgewiesen sind. Diese Zuschüsse werden der Finanzausstattung des Gesundheitsprogramms für 2008-2013, dem Verbraucherschutzprogramm für 2007-2013 und den Schulungsmaßnahmen im Bereich der Lebensmittelsicherheit entnommen.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Beschluss 2008/544/EG

20.6.2008

-

ABl. L 173 vom 3.7.2008

Letzte Änderung: 22.01.2009

Top