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Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher
Die Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher unterstützt die Kommission bei der Durchführung der gemeinschaftlichen Programme und Maßnahmen im Bereich der Gesundheit, der Verbraucherpolitik und der Schulung im Bereich Lebensmittelsicherheit.
RECHTSAKT
Beschluss 2008/544/EG der Kommission vom 20. Juni 2008 zur Änderung des Beschlusses 2004/858/EG zwecks Umwandlung der "Exekutivagentur für das Gesundheitsprogramm" in die "Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher".
ZUSAMMENFASSUNG
Die Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher wurde am 20. Juni 2008 gemäß Verordnung (EG) Nr. 58/2003 zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen der Europäischen Union eingerichtet. Sie ersetzt die Exekutivagentur für das Gesundheitsprogramm (PHEA). Sie hat für den Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2015 ihren Sitz in Luxemburg.
Die Agentur ist zuständig für die Durchführung des Aktionsprogramms der Gemeinschaft im Bereich Gesundheit für 2003-2008 und 2008-2013, des Aktionsprogramms der Gemeinschaft im Bereich Verbraucherpolitik für 2007-2013 und Schulungsmaßnahmen im Bereich Lebensmittelsicherheit betreffend Lebensmittel- und Futterrecht, Rechtsvorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz sowie Pflanzenschutz.
Die Aufgaben der Agentur werden im Kommissionsbeschluss vom 9. September 2008 im Einzelnen festgelegt. Ganz allgemein besteht ihre Aufgabe in der:
Arbeitsweise und Kontrolle
Die Agentur wird von einem Lenkungsausschuss geleitet, der aus fünf Mitgliedern und einem Direktor besteht. Die Kommission ernennt sie für eine Amtszeit von zwei Jahren, die verlängerbar ist, bzw. für eine Amtszeit von vier Jahren. Die Agentur muss vor der Kommission über die Durchführung der Programme Rechenschaft ablegen.
Finanzierung
Zur Deckung der Verwaltungsausgaben erhält die Agentur Zuschüsse, die im Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union ausgewiesen sind. Diese Zuschüsse werden der Finanzausstattung des Gesundheitsprogramms für 2008-2013, dem Verbraucherschutzprogramm für 2007-2013 und den Schulungsmaßnahmen im Bereich der Lebensmittelsicherheit entnommen.
Bezug
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt |
Beschluss 2008/544/EG |
20.6.2008 |
- |
ABl. L 173 vom 3.7.2008 |
Letzte Änderung: 22.01.2009