Institutionelle Fragen
Die Europäische Union ist ein politisches Projekt und ein juristisches Gebilde zugleich. Ihr Einfluss ist in vielen Bereichen im Alltag der EU-Bürger spürbar. Für die Politikgestaltung der Europäischen Union sind die in den Verträgen verankerten Grundsätze und Verfahren ausschlaggebend.
Die Europäische Union besteht aus 27 Mitgliedstaaten, die den Gemeinschaftsorganen über verschiedene Verträge bestimmte Zuständigkeiten übertragen haben. In einigen Bereichen verfügt die Europäische Union also über ausschließliche Kompetenzen, in anderen wiederum muss sie die Zuständigkeit mit den Mitgliedstaaten teilen. Und für bestimmte Bereiche haben die Mitgliedstaaten auch ihre Zuständigkeit behalten.
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Das europäische Aufbauwerk im Spiegel seiner Verträge
Vertrag EWG, EGKS-Vertrag, Euratom-Vertrag, Einheitliche Akte, Vertrag von Maastricht, Vertrag von Amsterdam, Vertrag von Nizza, Europäischer Konvent, Regierungskonferenz 2003/2004, Projekt eines Verfassungsvertrags. -
Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der Union
Europäisches Parlament, Rat der Europäischen Union, Europäische Kommission, Gerichtshof, Rechnungshof, Beamtenstatut, Beratende Organe, Finanzeinrichtungen, Europäischer Bürgerbeauftragter, Europäischer Datenschutzbeauftragter, Interinstituionnelle Einrichtungen, Dezentralisierte Einrichtungen. -
Das Beschlussfassungsverfahren und die Arbeit der Organe
Beschlussfassungsverfahren, Rechtsetzungsverfahren, Haushaltsverfahren, Gemeinschaftsrechtsordnung, Das abgeleitete Gemeinschaftsrecht, Die Arbeit der Organe, Governance, Gemeinschaftsrecht, Publizität, Transparenz, Zugang zu Dokumenten, Durchführung des gemeinschaftlichen Rechtsakte, Komitologie.



