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IKT und e Government: Europäischer Aktionsplan 2011-2015

Dieser Aktionsplan ist Bestandteil der Digitalen Agenda 2020 und zielt darauf ab, die Effizienz und Dynamik der europäischen Behörden durch die Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) zu stärken.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 15. Dezember 2010 „Europäischer e Government-Aktionsplan 2011–2015 - Einsatz der IKT zur Förderung intelligent, nachhaltig und innovativ handelnder Behörden“ [KOM(2010) 743 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Diese Mitteilung erläutert den e Government-Aktionsplan der Europäischen Kommission für den Zeitraum 2011-2015. Er reflektiert die vier Schwerpunkte, die 2009 in der Ministererklärung von Malmö (EN) (5. e Government-Konferenz) festgelegt wurden.

Globales Ziel dieses Aktionsplans ist es, den Übergang von derzeitigen Behördendiensten zu einer neuen Generation elektronischer Behördendienste auf örtlicher, regionaler, nationaler und europäischer Ebene zu unterstützen. Um dieses Ziel zu erreichen, sieht die Kommission vier Arten von Maßnahmen vor, die dazu beitragen, die in der Erklärung von Malmö festgelegten Schwerpunkte umzusetzen.

Schwerpunkt 1: Stärkung der Nutzer

Die Stärkung der Nutzer soll Bürger, Unternehmen und andere Organisationen in die Lage versetzen, mittels neuer technischer Hilfsmittel proaktiv an der Gesellschaft teilzuhaben. Zur Stärkung der Nutzer wird die Kommission Maßnahmen fördern, um:

  • Dienste, die auf die Bedürfnisse der Nutzer abgestimmt sind, und barrierefreie Dienste einzurichten: Hierbei geht es etwa um die Entwicklung maßgeschneiderter Onlinedienste;
  • eine kooperative Produktion von Dienstleistungen einzurichten: Die Kommission möchte untersuchen, wie Nutzer aktiver in Entwurf und Produktion elektronischer Behördendienste einbezogen werden können. Gleichzeitig beabsichtigt sie, den Austausch guter Praktiken in diesem Bereich zu fördern;
  • die Informationen des öffentlichen Sektors (PSI) weiterzuverwenden: Die Mitgliedstaaten sind dafür zuständig, gemeinsame Indikatoren für die Wiederverwendung der PSI zu entwickeln;
  • die Transparenz zu erhöhen: Die Mitgliedstaaten und die Kommission beabsichtigen, den Bürgern elektronischen Zugang zu den über sie gespeicherten personenbezogenen Daten zu gewähren;
  • Bürger und Unternehmen verstärkt in politische Entscheidungsprozesse einzubeziehen: Die Kommission plant die Entwicklung eines elektronischen Dienstes zur Unterstützung von Bürgerinitiativen.

Schwerpunkt 2: Stärkung des Binnenmarktes

Derzeit ist die grenzüberschreitende Nutzung von Diensten innerhalb der EU kompliziert. Zur Stärkung des Binnenmarkts in diesem Bereich schlägt die Kommission verschiedene Initiativen vor, um:

  • nahtlose Dienste für Unternehmen zu entwickeln: Die Großpilotprojekte „Einfache Online-Verfahren für grenzübergreifende Dienste (EN)“ (SPOCS) und „Europaweite Online-Abwicklung des öffentlichen Auftragswesens (EN)“ (PEPPOL) existieren bereits. Ausgehend von diesen Initiativen möchte die Kommission eine grenzübergreifende E-Beschaffungsinfrastruktur schaffen, die es ermöglicht, in anderen Ländern an öffentliche Verwaltungen Waren zu verkaufen und für sie Dienstleistungen zu erbringen;
  • die persönliche Mobilität zu fördern: Die Kommission möchte die persönliche Mobilität steigern, indem sie Dienste entwickelt, die es den Europäern ermöglichen, in einem EU-Land ihrer Wahl zu studieren, zu arbeiten, sich ärztlich behandeln zu lassen, zu wohnen oder sich zur Ruhe zu setzen;
  • für die EU-weite Einführung grenzübergreifender Dienste zu sorgen: Hierzu bedarf es der Entwicklung von Pilotprojekten, um die wichtigsten Dienstleistungen zu ermitteln, die auf europäischer Ebene entwickelt werden sollten.

Schwerpunkt 3: Verbesserung der Effektivität und Effizienz der Regierungen und Verwaltungen

Zur Verbesserung der Effektivität und Effizienz der Regierungen und Verwaltungen betont dieser Aktionsplan die Notwendigkeit, die Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) zu stärken, um auf diese Weise:

  • die organisatorischen Abläufe zu verbessern: Die Kommission möchte die Verwaltungsabläufe straffen, indem sie das Portal „ePractice.eu (EN)“ verwandelt und eine vollständig elektronische Vergabe öffentlicher Aufträge ermöglicht;
  • die Verwaltungslasten zu verringern: Es ist unbedingt erforderlich, dass die öffentlichen Verwaltungen bereits vorliegende Informationen über die Bürger effizient und unter Wahrung der Privatsphäre der Bürger verwenden. Daher schlägt die Kommission die Einführung des Grundsatzes der einmaligen Registrierung bestimmter Daten und eine Kosten-Nutzen-Analyse dieses Grundsatzes vor;
  • umweltbewusstes Regierungshandeln zu fördern: Hierbei geht es um die Verbesserung der Kohlenstoffbilanz der Behörden in den Mitgliedstaaten. Zu diesem Zweck beabsichtigt die Kommission, die besten Praktiken zusammenzustellen und Indikatoren sowie Bewertungsverfahren für die Behörden zu entwickeln.

Schwerpunkt 4: Voraussetzungen für die Entwicklung elektronischer Behördendienste schaffen

Der Ausbau elektronischer Behördendienste in Europa erfordert die Schaffung bestimmter Voraussetzungen, wie:

  • Interoperabilität: Dies ist die Fähigkeit von Systemen und Maschinen, Informationen korrekt auszutauschen, zu verarbeiten und auszuwerten. Die Kommission hat die Absicht, den Europäischen Interoperabilitätsrahmen im Zuge des Programms ISA (EN) umzusetzen;
  • Identifizierung und Authentifizierung: Es empfiehlt sich, über das derzeit übliche Passwort hinauszugehen und Identifizierungs- und Authentifizierungslösungen zu entwickeln, die mehr Sicherheit bieten, insbesondere mit dem Projekt STORK (EN). Ferner beabsichtigt die Kommission, die Überarbeitung der eSignatur-Richtlinie anzuregen, um den Sicherheitsaspekt zu stärken;
  • Innovation: Es ist ausgesprochen wichtig, dass sich die erste Generation elektronischer Behördendienste an die Entwicklung der Informationsgesellschaft anpasst, damit ihre Effektivität gestärkt wird. In diesem Zusammenhang muss ein Übergang von IPV4 zu IPV6 stattfinden und es müssen Pilotprojekte zur Bereitstellung innovativer Dienste eingerichtet werden.

See also

  • Aktionsplan 2011-2015 (EN), Generaldirektion Informationsgesellschaft und Medien
  • IPv6 (EN), Generaldirektion Informationsgesellschaft und Medien

Letzte Änderung: 21.04.2011

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