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Digitaler Binnenmarkt

information_society

Gemäß Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Artikel 179-180) möchte die EU den Menschen und den Unternehmen in der digitalen Welt Chancen eröffnen und dabei das Potenzial digitaler Daten zum Nutzen von Wirtschaft und Gesellschaft voll ausschöpfen.

Ihren Binnenmarkt will die EU so ausrichten, dass er für das digitale Zeitalter gerüstet ist. Hierzu müssen jedoch unnötige regulatorische Hindernisse beseitigt und der Übergang von einzelnen nationalen Märkten zu einem einheitlichen, EU-weiten Regelwerk gemeistert werden.