Nutzung des Mobiltelefons während des Flugs
Die Verbraucher werden bald die Möglichkeit haben, ihre Mobiltelefone an Bord von Flugzeugen problemlos zu nutzen. Die Kommission vereinheitlicht die technischen Regeln für die sichere Nutzung der Mobilfunkdienste während des Flugs (MCA-Dienste). Die Öffnung des europäischen Luftraums für MCA-Dienste hängt auch von der Koordinierung der nationalen Lizenzvergabe für die Nutzung einer der ersten wirklich europaweiten Telekommunikationsdienste ab.
RECHTSAKT
Beschluss 2008/294/EG der Kommission vom 7. April 2008 über harmonisierte Frequenznutzungsbedingungen für den Betrieb von Mobilfunkdiensten an Bord von Flugzeugen (MCA-Diensten) in der Gemeinschaft.
ZUSAMMENFASSUNG
Die Mobilfunkdienste an Bord von Flugzeugen (MCA-Dienste) bieten den Passagieren die Möglichkeit, ihre Handys während eines Flugs in Europa zu nutzen, um Anrufe zu tätigen oder Nachrichten zu verschicken oder zu empfangen.
Der Gesamtrahmen für die Nutzung der Mobiltelefone hängt von zwei Faktoren ab:
- der Vereinheitlichung der technischen Bedingungen für die Ausrüstungen an Bord für die Nutzung der Funkfrequenzen im europäischen Luftraum;
- einem koordinierten Konzept für die nationalen Genehmigungsbedingungen – und verfahren für die Nutzung der Funkfrequenzen für MCA-Dienste.
Die Fluggesellschaft kann künftig in dem Land, in dem sie zugelassen ist, eine Mobiltelefonlizenz beantragen, die in der ganzen Europäischen Union (EU) gilt. Auf diese Weise kann beispielsweise ein in Spanien registriertes Flugzeug ohne zusätzliche Genehmigungsformalitäten seinen Fluggästen MCA-Dienste bei einem Flug über die Tschechische Republik anbieten.
Der Beschluss betrifft weder kommerzielle Aspekte - wie die Gebühren für die Nutzung von MCA-Diensten - noch Nutzungsbedingungen. Es ist Aufgabe der Fluggesellschaften und der Mobiltelefonbetreiber, die Vorsaussetzungen an Bord dafür zu schaffen, dass diejenigen, die MCA-Dienste nutzen wollen, nicht die anderen Passagiere stören.
Einige Luftfahrtunternehmen wollen diese Art von Diensten bereits im Laufe des Jahres 2008 anbieten. Spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten dieses Beschlusses und der entsprechenden Empfehlung sollten die Mitgliedstaaten in der Lage sein, die Erbringung von MCA-Diensten an Bord der unter ihrer Rechtshoheit registrierten Flugzeuge zu genehmigen.
Funktionsweise
Die Telefone der Passagiere werden an ein Mobilfunknetz an Bord (Flugzeug-Basisstation) angeschlossen, das wiederum mit der Erde über einen Satelliten in Verbindung steht. So wird verhindert, dass sich die Telefone in die Mobilfunknetze der überflogenen Länder einwählen und der Normalbetrieb der terrestrischen Mobilfunknetze gestört wird.
Dadurch ist es außerdem möglich, die Übertragungsleistung auf einem relativ geringen Niveau zu halten und so die Sicherheit der Bordausrüstung zu gewährleisten.
Kosten
Die Gebühren für MCA-Dienste sind nicht durch die Roaminggebühren begrenzt, die ausschließlich für das terrestrische Netz gelten. Die Diensteanbieter werden die MCA-Kosten festlegen. Allerdings wird die Kommission Höhe und Transparenz der den Verbraucher in Rechnung gestellten Preise genau verfolgen.
Sicherheit
Voraussetzung für die Bereitstellung von MCA-Diensten ist die uneingeschränkte Erfüllung der Anforderungen der Flugsicherheit. Die Einhaltung der Gemeinschaftsregeln im Bereich der Sicherheit der Zivilluftfahrt wird durch ein in der ganzen EU gültiges Lufttüchtigkeitszeugnis nachgewiesen. Lufttüchtigkeitszeugnisse werden von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit ausgestellt.
Die Nutzung des Mobiltelefons während des Flugs ist in den Start- und Landephasen untersagt und ist erst dann möglich, wenn das Flugzeug seine angestrebte Flughöhe erreicht hat.
Hintergrund
Angesichts der technologischen und wirtschaftlichen Entwicklung der EU nimmt die Nachfrage nach europaweiten Dienstleistungen stetig zu. Die Kommission unterstützt bereits die Bereitstellung von Mobilfunkdiensten über Satellit auf der Frequenz 2 GHz (EN).
Die Kommission hat 2007 die Überarbeitung des europäischen Rahmens für elektronische Kommunikationsdienste vorgeschlagen , um mit dieser Entwicklung Schritt zu halten und den Start solcher grenzüberschreitender Dienste in der ganzen EU zu ermöglichen.
BEZUG
| Rechtsakt | Inkrafttreten | Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten | Amtsblatt |
|---|---|---|---|
| Entscheidung 2008/294/EG [Annahme im Mitentscheidungsverfahren COD/2000/0183] | 7.4.2008 | - | ABl. L 98 vom 10.4.2008 |
VERBUNDENE RECHTSAKTE
Empfehlung 2008/295/EG der Kommission vom 7. April 2008 über die Genehmigung von Mobilfunkdiensten an Bord von Flugzeugen (MCA-Diensten) in der Europäischen Gemeinschaft [Amtsblatt L 98 vom 10.4.2008].
Diese Empfehlung geht Hand in Hand mit dem Beschluss über harmonisierte Frequenznutzungsbedingungen für den Betrieb von MCA-Diensten. Sie dient der Koordinierung der nationalen Genehmigungsvorschriften für die Bereitstellung von MCA-Diensten und fördert die gegenseitige Anerkennung der einzelstaatlichen Genehmigungen.



