Allgemeiner rechtsrahmen
Das 1987 von der Europäischen Kommission veröffentlichte Grünbuch über die Entwicklung des gemeinsamen Marktes für Telekommunikationsdienstleistungen und Telekommunikationsgeräte war der erste Schritt zur Liberalisierung des Telekommunikationssektors. Dieser Prozess wurde mit der schrittweisen Einführung eines Rechtsrahmens für Telekommunikation fortgesetzt, der fünf Hauptrichtlinien umfasst: „Rahmen“, „Zugang“, „Genehmigung“, „Universaldienst“, „Privatsphäre und elektronische Kommunikation“. 2009 überarbeitete die Kommission mit den Richtlinien „Bessere Rechtsetzung“ und „Recht der Unionsbürger“ das „Telekom-Reformpaket“ und richtete das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) ein.
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Rechtsrahmen
- Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK)
- Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation
- Genehmigung elektronischer Kommunikationsnetze und –dienste
- Universaldienst und Nutzerrechte
- Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen
- Datenschutz im Bereich der elektronischen Kommunikation
- Auswahl und Genehmigung von Systemen, die Satellitenmobilfunkdienste erbringen
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Wettbewerb
- Wettbewerb auf dem Markt für Telekommunikationsendeinrichtungen
- Wettbewerb auf den Märkten für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste
- Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen
- Markt für Telekommunikations- und Informationsdienste: Wettbewerb auf dem Markt für Telekommunikations-Endgeräte
Siehe auch
- Geltendes Recht, Generaldirektion Informationsgesellschaft und Medien (EN)



