Humanitäre Hilfe
Die Europäische Union ist weltweit der wichtigste Akteur im Bereich der Entwicklungshilfe. Ziel dieser Hilfe, die in Form von Finanzmitteln, Waren und Dienstleistungen oder technischer Hilfe, bereitgestellt wird, ist es, auf Krisen vorzubereiten und eine rasche Bewältigung der Krisen zu ermöglichen, die für die Menschen außerhalb der EU schwerwiegende Folgen haben. Dabei kann es sich um Naturkatastrophen, von Menschen verursachte Katastrophen oder strukturbedingte Krisen handeln.
Das Handeln der EU in diesem Bereich stützt sich auf die humanitären Grundsätze Menschlichkeit, Neutralität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit. Die EU kann dafür auf drei Instrumente zurückgreifen: Soforthilfe, Nahrungsmittelhilfe und Hilfe für Flüchtlinge und Vertriebene. Der Dienst für Humanitäre Hilfe, ECHO, koordiniert diese Hilfe und arbeitet eng mit den Partnern zusammen, die die Hilfsmaßnahmen vor Ort umsetzen, insbesondere mit den Vereinten Nationen und den Nicht-Regierungsorganisationen.
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ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
- Europäischer Konsens über die humanitäre Hilfe
- Auf dem Weg zu einem Europäischen Konsens über die humanitäre Hilfe
- Instrument für Humanitäre Hilfe
- Leitlinien der Europäischen Union zur Förderung der Einhaltung der Normen des humanitären Völkerrechts
- Leitlinien zur Förderung des humanitären VölkerrechtsArchiv
- Partnerschaft mit den Vereinten Nationen: Entwicklungshilfe und humanitäre Hilfe
- Partnerschaftsrahmenvertrag mit humanitären Organisationen (2008-2012)
- Zu einem Europäischen Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe
- AMT FÜR HUMANITÄRE HILFE - ECHO
Siehe auch
- Überblick über die Tätigkeitsbereiche der Europäischen Union: Menschenrechte.
- Weitere Informationen sind auf der Website des Amtes für Humanitäre Hilfe (ECHO) (EN) der Europäischen Kommission abrufbar.



