Europäischer Konsens über die humanitäre Hilfe
Die Organe der Europäischen Union (EU) und die Mitgliedstaaten verpflichten sich zur Koordinierung ihrer Maßnahmen, indem sie sich bei ihren humanitären Einsätzen auf gemeinsame Grundsätze stützen. Der Europäische Konsens über die humanitäre Hilfe stellt einen strategischen Rahmen dar, der nach der Analyse der durchgeführten Einsätze und nach der Abstimmung mit den beteiligten Akteuren angenommen wurde.
RECHTSAKT
Gemeinsame Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission - Europäischer Konsens über die humanitäre Hilfe [Amtsblatt C 25 vom 30.1.2008].
ZUSAMMENFASSUNG
Der Europäische Konsens stellt eine Grundlage für das Handeln der Europäischen Union (EU) und ihrer Mitgliedstaaten dar, um die Effizienz humanitärer Hilfseinsätze zu verbessern.
Die humanitäre Hilfe soll bei Krisen, die von Menschen und durch Naturkatastrophen verursacht werden, Menschenleben retten und menschliches Leid lindern. Daher unterstützt die EU Regierungen und lokale Akteure im Rahmen von Sofortmaßnahmen zur:
- Hilfe, Rettung und zum Schutz der Bevölkerung bei Krisen oder unmittelbar danach;
- Gewährleistung der ungehinderten Beförderung der Hilfe und des ungehinderten Zugangs zu den am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen.
Die EU ist mit den Beiträgen der Union und den bilateralen Beirägen der Mitgliedstaaten der wichtigste Geber öffentlicher, internationaler humanitärer Hilfe. Die humanitäre Hilfe ist eine geteilte Zuständigkeit * der EU, die mit den internationalen und lokalen humanitären Akteuren koordiniert wird.
Gemeinsame Grundsätze der humanitären Hilfe
Die humanitäre Hilfe basiert auf den humanitären Grundsätzen der Menschlichkeit *, der Neutralität *, der Unparteilichkeit * und der Unabhängigkeit *. Zudem erfüllt die EU die Grundsätze des Völkerrechts, insbesondere durch die Annahme von Leitlinien zur Förderung des humanitären Völkerrechts.
Darüber hinaus respektieren die europäischen Geber, auch wenn die Modalitäten der Maßnahmen innerhalb der EU variieren, die Grundsätze und bewährten Verfahren für humanitäre Hilfe, insbesondere im Rahmen der internationalen Initiative „Principles and Good Practice of Humanitarian Donorship (EN)“.
Humanitäre Hilfsmaßnahmen müssen mit anderen Politikbereichen koordiniert werden, um sich der jeweiligen Situation anzupassen und zu den langfristigen Entwicklungszielen beizutragen. Schließlich müssen humanitäre Hilfsmaßnahmen den Gleichstellungsgrundsatz und die vielseitigen Bedürfnisse der Bevölkerung respektieren.
Europäischer Rahmen für die Leistung humanitärer Hilfe
Die Hilfsmaßnahmen müssen:
- zwischen den beteiligten Akteuren in Bezug auf die gemeinsame Nutzung der Informationen und Erfahrungen, die Interventionsstrategien und die Bewertung koordiniert, kohärent und ergänzend durchgeführt werden, auch auf internationaler Ebene durch die Koordinierung der Vereinten Nationen;
- angemessen und wirksam durchgeführt werden; so müssen Interventionskriterien definiert werden, die sich nach der Situation, dem Bedarf und dem Ausmaß der Krisenanfälligkeit der Bevölkerung richten;
- auf Grundlage der Grundsätze Qualität, Wirksamkeit und öffentliche Rechenschaftspflicht der Geber durchgeführt werden;
- so durchgeführt werden, dass die Sofortreaktion vor allem durch Bewertung der vorhandenen Kapazitäten (Logistik, Verkehr, Kommunikation usw.) und in Koordination mit den beteiligten Akteuren verbessert wird.
Die humanitären Maßnahmen stützen sich auf die Vielfalt und die Qualität der Partnerschaften, die lokale Akteure sowie Akteure vor Ort aus der Zivilgesellschaft und den bevollmächtigten internationalen Organisationen einbeziehen. Bei den Hilfsmaßnahmen können außerdem, entsprechend den Grundsätzen für die Koordinierung und Nutzung von Ressourcen (EN) (FR) militärische Mittel und Katastrophenschutzmittel eingesetzt werden.
Internationale Maßnahmen
Die EU trägt zur Entwicklung der weltweiten gemeinsamen Krisenreaktionsfähigkeit bei. Daher setzt sie sich dafür ein, die Reform des internationalen Systems der humanitären Hilfe unter Leitung der Vereinten Nationen und in Zusammenarbeit mit anderen Akteuren und humanitären Gebern zu fördern.
Darüber hinaus ist es angesichts des wachsenden Bedarfs an humanitärer Hilfe wichtig, die Finanzmittel zu erhöhen, breiter zu streuen, kalkulierbarer und flexibler zu gestalten und strategisch zu koordinieren.
Langfristige Strategie
Neben den Sofortmaßnahmen, die beim Ausbruch einer Krise ausgelöst werden, setzt sich die EU dafür ein:
- die Risiken zu verringern und die Bevölkerung besser auf Naturkatastrophen vorzubereiten, und zwar auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene, aber auf internationaler Ebene durch Maßnahmen auf der Grundlage des Hyogo-Aktionsrahmens (EN);
- den Übergang, den zügigen Wiederaufbau und die Entwicklung zu unterstützen, insbesondere durch eine verstärkte Verknüpfung zwischen Soforthilfe, Wiederaufbau und Entwicklung (LRRD).



