Humanitäre Hilfe im Ernährungsbereich
Die Kommission stellt eine neue Strategie für weltweite humanitäre Hilfsmaßnahmen der Europäischen Union im Ernährungsbereich vor, da sich insbesondere aufgrund des Klimawandels die Bedürfnisse der betroffenen Bevölkerungen und die Bedingungen für die Einsätze verändern.
RECHTSAKT
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 31. März 2010 – Humanitäre Hilfe im Ernährungsbereich [KOM(2010) 126 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].
ZUSAMMENFASSUNG
Die Kommission legt den strategischen Rahmen für die Bereitstellung von Nahrungsmittelhilfe durch die Europäische Union (EU) bei humanitären Krisen außerhalb ihres Hoheitsbereichs fest. Diese neue Strategie soll die Wirksamkeit der humanitären Hilfe und die Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure verbessern.
Vorrangiges Ziel der humanitären Hilfe im Ernährungsbereich ist es, Leben zu retten und zu erhalten, Existenzgrundlagen zu schützen und die Widerstandsfähigkeit der Bevölkerungsgruppen zu stärken, die gegenwärtigen oder bevorstehenden Nahrungsmittelkrisen ausgesetzt sind. Mit diesen Maßnahmen verfolgt die EU auch spezifische Ziele:
- Sicherung von Verfügbarkeit, Zugang und Verzehr von angemessenen, sicheren und nahrhaften Lebensmitteln;
- Schutz der Nahrungsmittelproduktion und der Marktsysteme;
- Stärkung des internationalen Systems der humanitären Hilfe, um die Wirksamkeit der Nahrungsmittelhilfe zu verbessern.
Allerdings darf die humanitäre Hilfe:
- nicht zur Abhängigkeit der Bevölkerung vom Hilfssystem führen;
- nicht die Funktionsweise der Märkte beeinträchtigen;
- die Hilfeempfänger bei der Unterstützung keinen Risiken aussetzen;
- keine übermäßige Auswirkung auf die Umwelt und die natürlichen Ressourcen haben.
Auslösung humanitärer Hilfseinsätze
Die Kommission kann einen humanitären Einsatz im Ernährungsbereich auslösen, wenn:
- aufgrund mangelhafter Ernährung kritische Sterblichkeits- oder Unterernährungsraten erreicht wurden, oder dies aufgrund von Prognosen zu erwarten ist;
- für die Bevölkerung Lebensgefahr oder das Risiko großen Leidens aufgrund der Beeinträchtigung der Lebensgrundlage oder extremer Bewältigungsmechanismen (wie z. B. der Verkauf von Produktionsmitteln, Wanderungsbewegungen, Rückgriff auf gefährliche oder unsichere Überlebensstrategien) besteht.
Die Kommission kann jedoch bereits zu Beginn einer Krise eingreifen und muss nicht warten, bis für die Bevölkerung ein erhöhtes Risiko besteht oder offiziell ein Notstand ausgerufen wird.
Sie kann auch bei dauerhafter Ernährungsunsicherheit eingreifen, indem sie humanitäre Hilfe mit Entwicklungshilfe verknüpft, allerdings nur, wenn:
- die Situation absehbare humanitäre Risiken erheblicher Schwere birgt;
- die anderen Akteure nicht eingreifen können;
- wenn durch ein Eingreifen kurzfristig positive Auswirkungen zu erwarten sind.
Die Einsätze werden schrittweise eingestellt, sobald die Indikatoren sich stabil unterhalb der als kritisch betrachteten Schwellenwerte eingependelt haben und sobald andere humanitäre Organisationen und nicht-humanitäre Akteure in der Lage sind, die Nahrungsbedürfnisse der Bevölkerung über einen längeren Zeitraum zu sichern.
Nahrungs- und Ernährungsbedürfnisse
In erster Linie soll die humanitäre Hilfe Nahrungsmittel zeitnah bereitstellen, wobei sie auch in mehreren mit dem Ernährungsbereich zusammenhängenden Sektoren wie Landwirtschaft und Gesundheit eingesetzt werden kann.
Die Bevölkerung soll außerdem Zugang zu sicherer und ausgewogener Nahrung in ausreichender Menge und Qualität erhalten. Wenn möglich sollte die angebotene Nahrungshilfe den örtlichen Ernährungsvorlieben entsprechen.
Es geht auch darum, die Bevölkerung über angemessene Ernährung aufzuklären.
Ergänzende Strategien
Die Kommission will die humanitäre Hilfe, die Strategie für die Soforthilfe, Rehabilitation und Entwicklung („Linking Relief Rehabilitation and Development“ – LRRD) und die Strategie zur Verminderung des Katastrophenrisikos („disaster risk reduction“ – DRR) stärker miteinander verzahnen. Dazu bedarf es einer langfristigen Unterstützung und effizienten Koordination zwischen den humanitären Hilfsorganisationen und den Entwicklungshilfeorganisationen.
Gleichzeitig wirbt die EU für eine bessere Zusammenarbeit zwischen den internationalen Akteuren und eine Intensivierung der Global Governance
Hintergrund
Dieser strategische Rahmen entspricht dem „Europäischen Konsens über die humanitäre Hilfe“. Er wird zusammen mit der Mitteilung über Nahrungsmittelsicherheit in Verbindung mit Entwicklungshilfe vorgelegt.



