Menschenrechte
Die Achtung der Menschenrechte und der Menschenwürde sowie die Prinzipien Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit sind Werte, die allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gemeinsam sind. Diese Werte prägen das Handeln der Union sowohl innerhalb als auch außerhalb ihrer Grenzen. Die Grundlage dieses europäischen Handelns bildet der Vertrag über die Europäische Union. Den Verträgen ist daher auch die Charta der Grundrechte beigefügt. Sie erläutert ausführlich die Grundrechte, die auf EU-Ebene gelten.
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Grundrechte in der Europäischen Union
Grundrechtecharta, Würde, Freiheiten, Gleichheit, Solidarität, Bürgerrechte, Justiz -
Menschenrechte ausserhalb der Europäischen Union
Europäisches Instrument für Demokratie und Menschenrechte, Beziehungen mit Drittländern, Berichte, Sektorspezifische Aspekte
Siehe auch
- Überblick über die Tätigkeitsbereiche der Europäischen Union: Menschenrechte
- Die Webseite der Generaldirektion Jusitz, Freiheit und Sicherheit (EN) und das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EN) der Europäischen Kommission



