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Beitrag zur Weltkonferenz gegen Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit einhergehende Intoleranz

Ziel der MMitteilung ist es, einen Beitrag zu den Diskussionen im Rahmen der Weltkonferenz gegen Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und die damit einhergehende Intoleranz (im Folgenden die "Weltkonferenz" genannt) zu leisten und die Maßnahmen der Europäischen Union im Kampf gegen den Rassismus aufzuzeigen. Außerdem soll die Debatte durch die Empfehlungen, die die Kommission bei der europäischen Regionalkonferenz im Oktober 2000 aussprach, angeregt werden.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 1. Juni 2001. Beitrag zur Weltkonferenz gegen Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängende Intoleranz [KOM(2001) 291 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Kontext

Der Beschluss über die Weltkonferenz von 2001 wurde 1997 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen gefasst. Sie wurde von der Hochkommissarin für Menschenrechte ausgerichtet und konzentrierte sich auf die aktiven und konkreten Maßnahmen gegen den Rassismus. Die wichtigsten Ziele waren: Bewertung der Maßnahmen zur Beseitigung der Rassendiskriminierung und ihre Zukunft, Schärfung des Bewusstseins für die Problematik des Rassismus und seiner Folgen, Formulierung von Empfehlungen an die Vereinten Nationen (UN) zur Verbesserung der Wirksamkeit ihrer Maßnahmen, usw. Die Europäische Kommission war aktiv an der Vorbereitung der Weltkonferenz beteiligt. Zum einen nahm sie an der europäischen Vorbereitungskonferenz gegen Rassismus des Europarats teil. Zum anderen stellte sie den Nichtregierungsorganisationen (NRO), den am wenigsten entwickelten Ländern (um deren Teilnahme zu ermöglichen) und der Weltkonferenz 3,7 Mio. zur Verfügung. Außerdem beteiligte sie sich an der Ausarbeitung der politischen Erklärung und der allgemeinen Schlussfolgerungen, die auf dieser Konferenz angenommen wurden. Dies ist der Hintergrund, vor dem die Mitteilung geschrieben wurde. Sie soll zeigen, wie erfolgreich in der EU gegen Rassismus vorgegangen wird und die Teilnehmer der Konferenz ermutigen, sich in der regionalen Zusammenarbeit zu engagieren.

Bemühungen der Europäischen Union

Für die Maßnahmen auf europäischer Ebene gibt es im Wesentlichen zwei Formen: zum einen wurde eine Reihe von Rechtsakten angenommen und zum anderen wurde die Bekämpfung des Rassismus in andere Politikbereiche integriert.

Bei den legislativen Maßnahmen handelte es sich um Bemühungen, die Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten zu harmonisieren, denn die Diskriminierung war zwar überall verboten, doch in Bezug auf Geltungsbereich, Inhalt und Durchsetzung der Vorschriften bestanden von Land zu Land erhebliche Unterschiede. Aus diesem Grund wurde 1999 ein aus zwei Richtlinien und einem Aktionsprogramm bestehendes Paket antidiskriminierender Maßnahmen verabschiedet. Hierzu zählt auch die Richtlinie 2000/43/EG zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft. Sie zielt auf die Beseitigung der Rassendiskriminierung in der Union ab, stärkt die Position der Opfer und fordert die Einrichtung von unabhängigen Organisationen zur Durchführung von Untersuchungen und Studien in diesem Bereich. 1996 wurde außerdem vereinbart, die justizielle Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu verbessern, insbesondere um zu verhindern, dass Straftäter sich durch Flucht in einen anderen Mitgliedstaat der Justiz entziehen. Schließlich hat die Kommission (seit Ende 1999) fünf Richtlinienvorschläge zu Immigrations- und Asylfragen vorgelegt. Dabei ging es insbesondere um Familienzusammenführung, den vorübergehenden Schutz bei Massenzustrom von Vertriebenen, das Verfahren für die Gewährung und Aberkennung des Flüchtlingsstatus, den Status der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen und die Unterbringungsbedingungen für Asylbewerber.

Die Integration in andere Politikbereiche der Gemeinschaft bezieht sich auf die Beschäftigungspolitik, die Außenbeziehungen und die Programme für finanzielle Unterstützung.

Die seit 1997 von der EU verfolgte Europäische Beschäftigungsstrategie ist ein wichtiges Instrument zur Rassismusbekämpfung. Der entsprechende Beitrag auf EU-Ebene besteht darin, dass in den beschäftigungspolitischen Leitlinien seit 1999 der Grundsatz des Verbots der Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt verankert ist. Die Mitgliedstaaten sind gehalten, den Bedürfnissen ethnischer Minderheiten und anderer Gruppen oder Personen, die benachteiligt sein könnten, besondere Aufmerksamkeit zu schenken und geeignete (Präventiv-) Maßnahmen zur Förderung ihrer Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu treffen.

Im Bereich der Außenbeziehungen fließt das Thema Rassismus in die Beitrittsvorbereitungen (die Beitrittskandidaten sind zur Einhaltung der Kriterien von Kopenhagen und zur Bekämpfung des Rassismus insbesondere gegen über den Roma verpflichtet), die Abkommen mit den Neuen Unabhängigen Staaten (NUS), die gemeinsame Strategie für Russland und die Entwicklungspolitik ein.

Zahlreiche EU-Programme, mit denen eine finanzielle Unterstützung gewährt wird, enthalten Vorschriften über die Beseitigung des Rassismus :

  • das Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Bekämpfung von Diskriminierungen mit einer Mittelausstattung von 100 Mio. für den Zeitraum 2001-2006;
  • die Gemeinschaftsinitiative EQUAL zur Beseitigung der Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt, die für den Zeitraum 2000-2006 mit fast 3 Milliarden ausgestattet ist;
  • das Programm über die gemeinschaftliche Rahmenstrategie im Bereich Chancengleichheit, das sich insbesondere mit der Situation der Frauen befasst;
  • der europäische Flüchtlingsfonds, der die Aufnahme, Integration und freiwillige Rückführung von Flüchtlingen unterstützt;
  • das Programm Grotius zur Förderung der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in Justizsachen generell und in Strafsachen;
  • Programme aus dem Bereich Außenbeziehungen wie die von der für 2002 mit 110 Mio. ausgestatteten Europäischen Initiative zur Förderung der Demokratie und zum Schutz der Menschenrechte (IEDDH) finanzierten Programme, das insbesondere auf die Beitrittskandidaten ausgerichtete Programm PHARE, das Programm Tacis (EN) für die NUS und die Mongolei und schließlich die Projekte zugunsten der Nachfolgerepubliken des ehemaligen Jugoslawien sowie im Rahmen des Stabilitätspakts für Südosteuropa;
  • Programme aus dem Bereich Bildung und Jugend, wie Socrates, Leonardo da Vinci und Jugend sowie das Fünfte Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung (1998-2002).

Evaluierung, Überwachung und Analyse der Maßnahmen in der Europäischen Union

Zusätzlich zu der Überwachungsfunktion, die die Europäische Kommission als Hüterin der Verträge und des daraus abgeleiteten Rechts ausübt, hat die Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit ein Europäisches Informationsnetz über Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (Raxen) eingerichtet. Dieses Netz, das Daten und Informationen über Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sammeln soll, umfasst Forschungszentren, Nichtregierungsorganisationen und andere auf diesen Bereich spezialisierte Einrichtungen. Seine Tätigkeiten ließen sich auch auf die Kandidatenländer ausdehnen.

Die unabhängige Evaluierung der gemeinschaftlichen Politiken und Maßnahmen spielt ebenfalls eine wichtige Rolle, insbesondere um die Wirksamkeit der Bemühungen bei der Rassismusbekämpfung zu gewährleisten. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung der Projekte und Aktionen, die im Rahmen der vorstehend beschriebenen Programme gefördert werden.

Empfehlungen der Kommission

Die Kommission hofft, dass die Teilnehmer der Weltkonferenz die Maßnahmen der Europäischen Union zur Beseitigung des Rassismus und die Empfehlungen, die die Kommission bei der europäischen Regionalkonferenz im Oktober 2000 ausgesprochen hat, berücksichtigen. Letztere fordern alle Teilnehmerstaaten dazu auf, folgende Maßnahmen zu ergreifen oder beizubehalten:

  • eine Kombination legislativer und praktischer Maßnahmen zur Beseitigung des Rassismus;
  • Zusammenarbeit mit den NRO und den Sozialpartnern;
  • spezifische politische Maßnahmen für die Aufnahmegesellschaft, um den Respekt der kulturellen Unterschiede zu fördern;
  • konkrete Maßnahmen für den Arbeitsmarkt;
  • gleichberechtigten Unterricht in den Schulen sowie Verpflichtungen, die auf die Medien sowie auf Kultur- und nicht-diskriminierende Sportveranstaltungen abzielen;
  • einschlägige Forschungsvorhaben;
  • systematische Einbeziehung von Maßnahmen zur Beseitigung des Rassismus in die Politikbereiche Außenbeziehungen und Menschenrechte ;
  • einen rechtlichen Schutz gegen Rassendiskriminierung,
  • wirksame, angemessene und abschreckende Strafen für rassistisches und fremdenfeindliches Verhalten.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Schlussfolgerungen des Rates zur Weltkonferenz gegen Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit einhergehende Intoleranz. Rat (Allgemeine Angelegenheiten) - 16. Juli 2001 [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Der Rat (Allgemeine Angelegenheiten) bekräftigt, dass die Europäische Union entschlossen ist, zum Erfolg der Weltkonferenz beizutragen. In seinen Schlussfolgerungen weist der Rat darauf hin, dass von der Konferenz wesentliche Anstöße für den Kampf gegen den Rassismus ausgehen werden. Für das Erreichen zufrieden stellender Ergebnisse hält der Rat es für unabdingbar, dass das Aktionsprogramm und die Erklärung der Weltkonferenz zukunftsweisend und auf das Handeln ausgerichtet sind. Außerdem erklärt er, dass Rassismus und Rassendiskriminierung mit allen rechtlichen Mitteln bekämpft werden müssen und verweist in diesem Zusammenhang auf die in der vorstehenden Mitteilung aufgeführten, vielfältigen Bemühungen der Union.

Aus diesem Grund wünscht der Rat, dass auf der Weltkonferenz die Stärkung des rechtlichen Rahmens für die Bekämpfung des Rassismus, die Verbesserung der Bildung und Ausbildung und vorbeugende Maßnahmen gegen Rassismus im Vordergrund stehen. Darüber hinaus fordert er, dass den so genannten vielfältigen Diskriminierungen, d. h., Fälle in denen eine Person mehreren diskriminierten Personenkreisen (Roma, Frauen, Behinderte) angehört, mehr Bedeutung beigemessen wird.

Um den Erfolg der Konferenz zu garantieren, müssen nach Auffassung des Rates unbedingt auch Nichtregierungsorganisationen und andere Akteure der Zivilgesellschaft mit einbezogen und eine globale Strategie zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit ausgearbeitet werden.

Der Rat bedauert die Auswirkungen des Kolonialismus wie etwa die Sklaverei und unterstreicht die Maßnahmen, die die Europäische Union gegenwärtig im Rahmen ihrer Entwicklungszusammenarbeit für eine gerechtere Welt durchführt. Abschließend appelliert er an die Kooperationsbereitschaft der Teilnehmerstaaten, der Weltkonferenz zum Erfolg zu verhelfen.

Weltkonferenz gegen Rassismus, Rassendiskriminierung, fremden Feindseligkeit und damit einhergehende Intoleranz. Durban, Südafrika, 31. August - 7. September 2001. Erklärung und Aktionsprogramm (FR) (ES) (EN).

Letzte Änderung: 05.07.2006

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