Grundrechte in der Europäischen Union
Die Europäische Union misst der Wahrung der Menschenrechte innerhalb ihrer eigenen Grenzen besondere Bedeutung bei. Ihre Grundsätze zum Schutz der Menschenrechte sind im Vertrag über die Europäische Union und in der Charta der Grundrechte verankert. Basierend auf Initiativen und Programmen wie DAPHNE und PROGRESS liegt der Schwerpunkt ihres Handelns auf der Bekämpfung von Diskriminierung, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sowie auf dem Schutz gefährdeter Personengruppen wie Kindern, Frauen und Minderheiten. In diesem Zusammenhang überwacht die Europäische Agentur für Grundrechte die Achtung dieser wesentlichen Werte der Europäischen Union. Insbesondere bietet sie den Mitgliedstaaten und den Organen der Europäischen Union Hilfestellung und unterstützt diese bei der Durchsetzung des Unionsrechts zu den Grundrechten.
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ALLGEMEINER RAHMEN DER GRUNDRECHTE
- Charta der Grundrechte
- Umsetzung der Charta der Grundrechte
- Agentur für Grundrechte (FRA)
- EU-Jahresbericht 2009 zur Menschenrechtslage
- Jahresbericht 2008 zur MenschenrechtslageArchiv
- Aktionsplan für unbegleitete Minderjährige (2010-14)
- Spezifisches Programm „Ziviljustiz" (2007-2013)
- Bekämpfung der Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen: das Programm Daphne III (2007-2013)
- Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen: Programm DAPHNE II (2004-2008)Archiv
- Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen: das Daphne-ProgrammArchiv
- Wahrung und Förderung der Grundwerte der Union
- Das Stockholmer Programm
- Aktionsplan zum Stockholmer Programm
- Das Haager Programm: 10 Prioritäten für die nächsten fünf JahreArchiv
- WÜRDE
- FREIHEITEN
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GLEICHHEIT
- Erneuertes Engagement für Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit
- Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit für alle – eine Rahmenstrategie
- Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft
- Grundsatz der Gleichbehandlung von Menschen
- Agenda für die Rechte des Kindes
- Für eine KinderrechtsstrategieArchiv
- BÜRGERRECHTE
- JUSTIZ



