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Grundrechte in der Europäischen Union

Menschenrechte

Die Europäische Union misst der Wahrung der Menschenrechte innerhalb ihrer eigenen Grenzen besondere Bedeutung bei. Ihre Grundsätze zum Schutz der Menschenrechte sind im Vertrag über die Europäische Union und in der Charta der Grundrechte verankert. Basierend auf Initiativen und Programmen wie DAPHNE und PROGRESS liegt der Schwerpunkt ihres Handelns auf der Bekämpfung von Diskriminierung, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sowie auf dem Schutz gefährdeter Personengruppen wie Kindern, Frauen und Minderheiten. In diesem Zusammenhang überwacht die Europäische Agentur für Grundrechte die Achtung dieser wesentlichen Werte der Europäischen Union. Insbesondere bietet sie den Mitgliedstaaten und den Organen der Europäischen Union Hilfestellung und unterstützt diese bei der Durchsetzung des Unionsrechts zu den Grundrechten.

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