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Jugend

Die Jugendpolitik liegt in erster Linie in der Verantwortung der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). Laut Artikel 165 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat die Tätigkeit der EU „den Ausbau des Jugendaustauschs und des Austauschs sozialpädagogischer Betreuer sowie die verstärkte Beteiligung der Jugendlichen am demokratischen Leben in Europa“ zum Ziel. Artikel 166 AEUV überträgt der EU die Aufgabe, die Aufnahme einer beruflichen Bildung sowie die Förderung der Mobilität der Ausbilder und der in beruflicher Bildung befindlichen Personen, insbesondere der Jugendlichen, zu erleichtern.

Die Mitgliedstaaten arbeiten im Bereich Jugend seit 2002 zusammen. Der aktuelle Rahmen, die EU-Jugendstrategie (2019-2027), zielt darauf ab, die Teilhabe der Jugendlichen am demokratischen Leben sowie das soziale und bürgerschaftliche Engagement zu fördern, um sicherzustellen, dass alle jungen Menschen mit den notwendigen Mitteln ausgestattet sind, um sich an der Gesellschaft zu beteiligen. Die Strategie konzentriert sich auf drei Kernbereiche, die auf den Begriffen „Beteiligung“, „Begegnung“, „Befähigung“ beruhen und arbeitet dabei an einer sektorübergreifenden Umsetzung. Sie umfasst 11 Ziele, die sektorübergreifende Bereiche aufzeigen, die das Leben junger Menschen betreffen und mit denen sie konfrontiert werden können:

  • Die EU mit der Jugend zusammenbringen;
  • Gleichberechtigung aller Geschlechter;
  • Inklusive Gesellschaften;
  • Information und konstruktiver Dialog;
  • Psychische Gesundheit und Wohlbefinden;
  • Jugend im ländlichen Raum voranbringen;
  • Gute Arbeit für alle;
  • Gutes Lernen;
  • Räume und Beteiligung für alle;
  • Ein nachhaltiges, grünes Europa;
  • Jugendorganisationen und europäische Jugendprogramme.

Die EU finanziert eine Reihe von Programmen, die jungen Menschen Chancen bieten, wie z. B. Erasmus+ (einschließlich DiscoverEU), das Europäische Solidaritätskorps und den virtuellen Austausch im Rahmen von Erasmus+. Sie helfen jungen Menschen, ihren Horizont zu erweitern und in Europa und anderen Regionen Brücken zu bauen. Weitere Informationen sind auf dem Europäischen Jugendportal abrufbar, das Informationen und Möglichkeiten auf EU- und nationaler Ebene bereitstellt, die für junge Menschen von Interesse sind.

Im Jahr 2013 führte die EU die Jugendgarantie ein – ein Programm, das sicherstellen soll, dass junge Menschen innerhalb von vier Monaten, nachdem sie arbeitslos geworden sind oder die formale Bildung verlassen haben, ein qualitativ hochwertiges Angebot für eine Beschäftigung, Weiterbildung oder Ausbildung erhalten. Die Jugendgarantie wurde 2020 erneuert und wird durch die Beschäftigungsinitiative der EU für junge Menschen untermauert, die bis 2023 läuft und dann in den Europäischen Sozialfonds integriert wird.

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