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Universaldienst

Dieser von der Europäischen Union entwickelte Begriff bezeichnet eine Reihe gemeinwohlorientierter Voraussetzungen, welche für bestimmte Dienste EU-weit erfüllt sein sollten, z. B. durch die Telekommunikations- und Postunternehmen. Mit den sich daraus ergebenden Verpflichtungen soll der Zugang aller Bürger zu qualitativ hochwertigen Grundversorgungsleistungen gegen ein vertretbares Entgelt gesichert werden.

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