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Kleine und mittlere Unternehmen

Gemäß Empfehlung 2003/361 der Kommission sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) definiert als Unternehmen, deren Personalbestand und wirtschaftliches Gewicht bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten.

  • Ein mittleres Unternehmen hat bis zu 250 Mitarbeiter, einen Umsatz von bis zu 50 Mio. EUR und eine Bilanzsumme von bis zu 43 Mio. EUR;
  • Ein kleines Unternehmen hat bis zu 50 Mitarbeiter und einen Umsatz bzw. eine Bilanzsumme von bis zu 10 Mio. EUR;
  • Ein Kleinstunternehmen hat bis zu zehn Mitarbeiter und einen Umsatz bzw. eine Bilanzsumme von bis zu 2 Mio. EUR.

In der Europäischen Union (EU) gibt es 23 Mio. KMU, die 99 % des Unternehmensbestands ausmachen und zwei von drei Arbeitsplätzen im Privatsektor stellen. Sie stellen einen wichtigen Wirtschaftsmotor dar.

Die EU ermutigt zur Nutzung ihrer Definition von KMU als Referenz, auch für die Mitgliedstaaten. Sie ist allerdings nur für bestimmte Aspekte bindend, zum Beispiel für staatliche Beihilfen und die Umsetzung von Strukturfonds oder anderen EU-Programmen.

Verschiedene EU-Programme unterstützen die Arbeit an KMU-bezogenen Themen, insbesondere das Binnenmarktprogramm.

Zu den allgemeinen Zielen des EU-Binnenmarktprogramms (2021-2027) gehört die Verbesserung des Funktionierens des Binnenmarkts, insbesondere der Schutz und die Stärkung der Bürgerinnen und Bürger, Verbraucherschaft und Unternehmen, insbesondere der KMU.

  • Im Rahmen dieses Programms steht ein spezifischer Haushalt (1 Mrd. EUR) für Projekte und Aktivitäten im Zusammenhang mit KMU zur Verfügung. Das Hauptziel besteht darin, zur Bewältigung der wesentlichen Herausforderungen beizutragen, denen solche Unternehmen im Hinblick auf Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit gegenüberstehen. Die im Zusammenhang mit der KMU-Komponente dieses Programms unterstützten Aktivitäten konzentrieren sich auch auf Ziele wie die Förderung des Unternehmertums, neue Geschäftsmöglichkeiten (einschließlich des Zugangs zu Märkten), die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der industriellen Ökosysteme und die Entwicklung industrieller Wertschöpfungsketten.
  • Diese Projekte und Aktivitäten werden in der Regel von Unterstützungsanbietern und anderen Einrichtungen umgesetzt, die mit KMU zusammenarbeiten. Einige dieser Projekte stellen zudem Finanzierungen Dritter für KMU bereit, die an der Entwicklung, Erprobung und Umsetzung von Lösungen oder Dienstleistungen beteiligt sind.
  • Das Binnenmarktprogramm und seine KMU-Komponente dienen nicht als Investitionsprogramm. Andere EU-Instrumente wie InvestEU und die Strukturfonds stellen Unterstützung für die Investitionen von Unternehmen zur Verfügung.

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