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Ausschüsse des Europäischen Parlaments

Ebenso wie die nationalen Parlamente setzt das Europäische Parlament (EP) parlamentarische Ausschüsse für verschiedene Fachgebiete ein. Dem Vorschlag der Konferenz der Präsidenten folgend bestimmt das EP deren Größe und Zuständigkeit.

Derzeit arbeiten die Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP) in 20 ständigen Ausschüssen (d. h. dauerhaften Ausschüssen). Diese Ausschüsse befassen sich mit Themen wie Grundfreiheiten, regionaler Entwicklung sowie Haushalts- und Finanzangelegenheiten. Ein Ausschuss besteht aus 25 bis 81 ordentlichen und ebenso vielen stellvertretenden Mitgliedern. Jeder Ausschuss wählt aus den ordentlichen Mitgliedern einen Vorsitz und bis zu vier Personen für den stellvertretenden Vorsitz. Zusammen bilden sie den „Ausschussvorstand“ für ein zweieinhalbjähriges Mandat. Die politische Zusammensetzung der Ausschüsse entspricht der des EP insgesamt.

Das EP setzt für bestimmte Zeiträume auch Sonderausschüsse zu bestimmten Themen ein. 2021 gibt es drei Sonderausschüsse zu folgenden Themen:

  • Krebsbekämpfung,
  • Einflussnahme aus dem Ausland auf alle demokratischen Prozesse in der Europäischen Union, einschließlich Desinformation,
  • künstliche Intelligenz im digitalen Zeitalter.

Das EP kann auch Untersuchungsausschüsse einsetzen, um Verstöße gegen das EU-Recht oder behauptete Missstände der Anwendung des EU-Rechts zu untersuchen. Die Befugnisse dieser Ausschüsse basieren auf den Regeln zur Ausübung des Untersuchungsrechts des EP. Derzeit besteht ein Untersuchungsausschuss – zum Schutz von Tieren beim Transport.

Das EP kann außerdem Unterausschüsse einsetzen. Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten des EP hat Unterausschüsse für Menschenrechte sowie Sicherheit und Verteidigung, während der Ausschuss für Wirtschaft und Währung einen Unterausschuss für Steuerfragen hat.

Ausschussmitgliedschaft: Die Fraktionen des EP und die MdEP, die keiner Fraktion angehören, ernennen zu Beginn einer Wahlperiode die Mitglieder der verschiedenen Ausschüsse.

Die Ausschüsse erstellen Berichte, die von einem „Berichterstatter“ vorgelegt werden:

  • Legislativberichte, die Änderungen an einem Vorschlag der Europäischen Kommission für einen Gesetzesentwurf vorschlagen,
  • nichtlegislative Berichte,
  • Initiativberichte.

Die Ausschüsse treten auf Einberufung ihrer Vorsitzenden oder auf Antrag des Präsidenten des EP zusammen. Der Rat und die Kommission dürfen an diesen Sitzungen teilnehmen, sofern sie dazu eingeladen wurden.

Vor der Bestätigung einer neuen Europäischen Kommission führen die Parlamentsausschüsse Anhörungen der designierten Kommissionsmitglieder durch, deren künftige Ressorts in ihren Zuständigkeitsbereich fallen.

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