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Vereinfachung der Rechtsvorschriften

Die Vereinfachung der Rechtsvorschriften bedeutet, die Grundsätze der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit anzuwenden.

Die Aufgabe beinhaltet die Vereinfachung, Kodifizierung, Neufassung und Konsolidierung von Gesetzestexten sowie die Aufhebung veralteter Rechts- und Verwaltungsvorschriften.

Im Jahr 1996 wurde von der EU ein Pilotprogramm (Vereinfachung der Rechtsvorschriften für den Binnenmarkt – SLIM) eingeleitet. Anschließend wurden Mehrjahresprogramme zur Vereinfachung und Aktualisierung der EU-Rechtsvorschriften verabschiedet. Dazu gehört das fortlaufende Programm der Kommission zur Vereinfachung, das im Jahr 2005 gestartet wurde und bis 2012 zur Erarbeitung von über 640 Initiativen für die Vereinfachung, Kodifizierung und Neufassung führte.

Darauf folgte das Aktionsprogramm zur Verringerung der Verwaltungslasten in der Europäischen Union und seine Fortsetzung in den EU-Mitgliedstaaten („ABRplus“), die seit 2012 den Verwaltungsaufwand für Unternehmen, der durch die EU-Rechtsvorschriften entstand, um geschätzte 25 % verringerte.

Im Jahr 2012 wurde das aktuelle Programm, REFIT (Programm zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung), eingeführt. REFIT ermittelt Möglichkeiten, bürokratische Hindernisse abzubauen, den Regelungsaufwand zu verringern und die Konzeption und Qualität der Rechtsvorschriften zu vereinfachen und zu verbessern. Somit können die politischen Ziele effizienter und effektiver, bei niedrigeren Kosten und einem minimalen Verwaltungsaufwand unter strikter Beachtung der in den EU-Verträgen festgelegten Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit erreicht werden.

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