Glossar
Konsolidierung der Rechtsvorschriften
Es handelt sich um eine inoffizielle, rein feststellende Vereinfachung von Rechtsakten. Das Integrieren der einzelnen Änderungen in den Basisrechtsakt ist nicht gleichbedeutend mit der Annahme eines neuen Rechtsakts. Diese Maßnahme der Kommission dient lediglich der Klarstellung der geltenden Bestimmungen. Der daraus hervorgehende Text ist ohne Rechtswirkung, kann aber im Amtsblatt (Reihe C) ohne Bezugsvermerke und Erwägungsgründe veröffentlicht werden.
Siehe auch:



