Glossar
Kodifikation der Rechtsvorschriften
Bei der konstitutiven oder amtlichen Kodifikation handelt es sich um die Annahme eines im Amtsblatt (Reihe L) veröffentlichten neuen Rechtsakts, der die kodifizierten Rechtsakte (Basisrechtsakt(e) + ändernde Rechtsakte) integriert und aufhebt, ohne sie inhaltlich zu verändern. Die Kodifikation ist entweder
- vertikal: Basisrechtsakt und ändernde Rechtsakte werden in einen einzigen neuen Rechtsakt integriert oder
- horizontal: mehrere parallele Basisrechtsakte sowie ihre Änderungen, die dasselbe Rechtsgebiet betreffen, werden in einen einzigen neuen Rechtsakt integriert.
Siehe auch:



