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Institutionelles Gleichgewicht

Der Grundsatz des institutionellen Gleichgewichts in der EU bedeutet, dass jedes Organ der EU im Rahmen der ihm durch die Verträge gemäß der Kompetenzverteilung zugewiesenen Zuständigkeiten handelt.

Dieser Grundsatz ergibt sich aus einem Urteil des Gerichtshofs (Meroni-Urteil) aus dem Jahr 1958 und untersagt das Eingreifen eines Organs in die Befugnisse eines anderen. Der Europäische Gerichtshof ist dafür zuständig, dass dieser Grundsatz gewahrt wird.

Einfach ausgedrückt, bezieht sich das Prinzip auf das Verhältnis zwischen den drei wichtigsten EU-Organen: dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission. Durch die Annahme von neuen Verträgen hat sich die Dynamik zwischen diesen Organen im Laufe der Jahre erheblich weiterentwickelt. Insbesondere die Befugnisse des Europäischen Parlaments wurden ausgeweitet. Im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens erhielt es das Recht auf Mitentscheidung mit dem Rat in der Mehrheit der EU-Politikbereiche sowie größere Haushaltsbefugnisse.

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