Glossar
Europäische Organe
Die Union verfügt über einen institutionellen Rahmen, der zum Zweck hat, ihre Werte, ihre Ziele, ihre Interessen, die ihrer Bürgerinnen und Bürger und die der Mitgliedstaaten zu verteidigen. Dieser Rahmen soll auch dazu beitragen, die Kohärenz, Effizienz und Kontinuität ihrer Politik und ihrer Maßnahmen sicherzustellen.
Gemäß Artikel 13 des Vertrags über die Europäische Union umfasst der institutionelle Rahmen 7 Organe:
- das Europäische Parlament;
- den Europäischen Rat;
- den Rat der Europäischen Union („der Rat“ genannt)
- die Europäische Kommission;
- den Gerichtshof der Europäischen Union;
- die Europäische Zentralbank;
- den Rechnungshof.
Jedes Organ handelt nach Maßgabe der ihm in den Verträgen zugewiesenen Befugnisse nach den Verfahren, Bedingungen und Zielen, die in den Verträgen festgelegt sind.
Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission werden von einem Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie einem Ausschuss der Regionen unterstützt, die beratende Aufgaben wahrnehmen.
Siehe auch:
- Europäische Kommission
- Europäische Zentralbank
- Europäischer Rat
- Europäischer Rechnungshof
- Europäisches Parlament
- Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH)
- Rat der Europäische Union



