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Europäischer Ausschuss der Regionen

Der 1992 durch den Vertrag von Maastricht gegründete und 1994 ins Leben gerufene Europäische Ausschuss der Regionen (auch bekannt als Ausschuss der Regionen AdR) ist eine politische Versammlung, die lokale und regionale Gebietskörperschaften in der gesamten EU vertritt.

Der AdR hat eine beratende Funktion und unterstützt das Parlament, den Rat und die Kommission bei bestimmten Themen, die lokale oder regionale Interessen berühren (Artikel 307 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)). Der AdR muss in den folgenden Bereichen konsultiert werden:

  • wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt,
  • Strukturfonds,
  • Europäischer Fonds für regionale Entwicklung,
  • Europäischer Sozialfonds,
  • Beschäftigung und soziale Angelegenheiten,
  • Bildung,
  • Jugend,
  • Berufsausbildung,
  • Kultur und Sport,
  • Umwelt,
  • Energie und Klimawandel,
  • Transport,
  • Transeuropäische Netze und
  • öffentliche Gesundheit.

Das Parlament, der Rat und die Kommission können den AdR auch zu allen anderen Fragen konsultieren, die sie für zweckmäßig erachten, und der AdR kann von sich aus Stellungnahmen erarbeiten.

Der AdR besteht aus Vertretern regionaler und lokaler Gebietskörperschaften, die entweder ein regionales oder lokales Wahlmandat innehaben oder einer gewählten Versammlung gegenüber politisch rechenschaftspflichtig sind (Artikel 300 AEUV). Der AdR hat höchstens 350 Mitglieder, die vom Rat der EU für eine Amtszeit von fünf Jahren gemäß den Vorschlägen der einzelnen EU-Länder ernannt werden (Artikel 305 AEUV).

Dem AdR wird außerdem in zwei spezifischen Fällen ein Klagerecht vor dem Gerichtshof der Europäischen Union eingeräumt:

  • erstens zur Wahrung seiner eigenen institutionellen Rechte;
  • zweitens, um eine Nichtigkeitsklage gegen EU-Regelungen zu erheben, die in den Politikbereichen gegen den Grundsatz der Subsidiarität verstoßen, in denen der AdR laut EU-Vertrag angehört werden muss.

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