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Militärausschuss der Europäischen Union (EUMC)

Der Militärausschuss der Europäischen Union (EUMC) ist das höchste militärische Gremium im Rahmen des Rates der EU. Er ist das Forum für die militärische Konsultation und Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten der EU im Bereich der Konfliktverhütung und der Krisenbewältigung. Dieser Beschluss legt das Mandat des EUMC fest.

RECHTSAKT

Beschluss 2001/79/GASP des Rates vom 22. Januar 2001 zur Einsetzung des Militärausschusses der Europäischen Union

ZUSAMMENFASSUNG

Der Militärausschuss der Europäischen Union (EUMC) ist das höchste militärische Gremium im Rahmen des Rates.

Zusammensetzung des Militärausschusses

Der EUMC setzt sich aus den Generalstabschefs zusammen, die von ihren militärischen Delegierten vertreten werden. Der EUMC kann auf Ebene der Generalstabschefs (CHOD) oder der militärischen Delegierten (MILREP) zusammentreten.

Der Vorsitzende des Ausschusses wird vom Rat auf Empfehlung der CHOD ernannt. Seine Amtszeit beträgt drei Jahre, sofern der Rat nicht etwas anderes beschließt. Er vertritt den EUMC im Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee (PSK) und im Rat und sitzt den Tagungen des EUMC auf Ebene der MILREP und der CHOD vor.

Auftrag und Funktionen des Militärausschusses

Der EUMC ist das Forum für die militärische Konsultation und Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten der EU im Bereich der Konfliktverhütung und der Krisenbewältigung. Er legt dem PSK Empfehlungen und Ratschläge zu militärischen Fragen vor. Militärische Ratschläge werden auf Konsensbasis verabschiedet.

Der EUMC kann Ratschläge und Empfehlungen abgeben, die folgende Bereiche betreffen:

  • die militärischen Aspekte des allgemeinen Krisenbewältigungskonzepts;
  • die militärischen Aspekte der politischen Kontrolle und strategischen Leitung von Operationen;
  • die Risikobeurteilung bei potenziellen Krisen;
  • die militärische Dimension einer Krisensituation und deren Auswirkungen;
  • die Ausarbeitung, Beurteilung und Überprüfung von Zielsetzungen;
  • die Veranschlagung der Kosten für Operationen und Übungen;
  • die militärischen Beziehungen zu Beitrittskandidaten, Drittländern und internationalen Einrichtungen.

Im Krisenfall nimmt der EUMC die militärische Leitung wahr und legt militärische Leitvorgaben für den Militärstab der Europäischen Union (EUMS) fest. Die Funktionen des EUMC sind im Einzelnen:

  • Auf Ersuchen des PSK erteilt er dem Generaldirektor des EUMS eine Grundsatzweisung, militärstrategische Optionen auszuarbeiten und vorzulegen.
  • Er nimmt eine Beurteilung der vom EUMS ausgearbeiteten militärstrategischen Optionen vor und leitet diese zusammen mit seiner Beurteilung und seinen militärischen Empfehlungen dem PSK zu.
  • Auf der Grundlage der vom Rat ausgewählten militärischen Option genehmigt er eine grundsätzliche Planungsweisung für den Befehlshaber der Operation.
  • Auf der Grundlage der Beurteilung des EUMS erteilt er dem PSK Ratschläge und Empfehlungen hinsichtlich des vom Befehlshaber der Operation erstellten Operationsplanentwurfs.
  • Er berät das PSK in der Frage der etwaigen Beendigung einer Operation.

Der EUMC überwacht die ordnungsgemäße Durchführung laufender militärischer Operationen unter der Verantwortung des Befehlshabers der Operation.

Hintergrund

Auf seiner Tagung vom 10. und 11. Dezember 1999 in Helsinki beschloss der Europäische Rat die Schaffung neuer ständiger politischer und militärischer Gremien. Dazu zählte auch der EUMC im Rahmen des Rates der EU.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens - Datum des Außerkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Beschluss 2001/79/GASP des Rates

22.1.2001

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ABl. vom 30.1.2001

Letzte Aktualisierung: 29.10.2006

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