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Chemische Waffen

Der Europäische Rat vom 12. und 13. Dezember 2003 nahm eine Strategie gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen an, die insbesondere die Bekämpfung von chemischen Waffen betrifft. Die Gemeinsame Aktion ist Ausdruck des Engagements der Europäischen Union, die Aktivitäten der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) zu unterstützen, und legt sieben prioritäre Projekte fest.

RECHTSAKT

Gemeinsame Aktion 2007/185/GASP des Rates vom 19. März 2007 zur Unterstützung der Maßnahmen der OVCW im Rahmen der Umsetzung der Strategie der Europäischen Union gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen [Amtsblatt L 85 vom 19.3.2007].

ZUSAMMENFASSUNG

Das Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ)(EN) (ES) (FR) und die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) (EN) (ES) (FR) spielen eine entscheidende Rolle bei der Schaffung einer Welt ohne Chemiewaffen.

In Kapitel III der Strategie der Europäischen Union gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen wird diese entscheidende Rolle hervorgehoben und die EU verpflichtet sich, für eine weltweite Anwendung des Chemiewaffenübereinkommens (CWÜ) einzutreten.

Im Rahmen der Gemeinsamen Aktion sind vier Ziele festgelegt:

  • Förderung der weltweiten Anwendung des CWÜ;
  • Unterstützung der vollständigen Durchführung des CWÜ durch die Vertragsstaaten;
  • Flankierung der Durchführung des CWÜ durch Zusammenarbeit bei Tätigkeiten auf chemischem Gebiet;
  • Unterstützung der Schaffung eines Rahmens für die Zusammenarbeit zwischen der chemischen Industrie, der OVCW und den nationalen Behörden.

Durch die den Prioritäten der Gemeinschaft entsprechenden Projekte der OVCW soll Folgendes erreicht werden:

  • Förderung des CWÜ durch regionale, subregionale und bilaterale Maßnahmen mit dem Ziel, die Zahl der Mitgliedstaaten der OVCW zu erhöhen;
  • dauerhafte technische Unterstützung der Vertragsstaaten beim Aufbau und effektiven Einsatz nationaler Behörden;
  • Stärkung des Reaktionsvermögens der Vertragsstaaten und ihrer Fähigkeit, Programme für die Hilfeleistung und den Schutz gegen chemische Waffen zu entwickeln;
  • Errichtung einer frei zugänglichen Datenbank zur Ermittelung von im CWÜ aufgeführten Chemikalien;
  • Stärkung der internationalen Zusammenarbeit, um die Umsetzung des CWÜ zu erleichtern;
  • Unterstützung für ein OVCW-Forum zum Thema "Industrie und Schutz" anlässlich des 10. Jahrestages der OVCW;
  • Unterstützung des Besuchs von Chemiewaffen-Vernichtungsanlagen und/oder Standorten, an denen solche Anlagen errichtet werden.

Im Anhang der Gemeinsamen Aktion folgt eine Beschreibung der sieben Projekte, die von der EU vollständig finanziert (Gesamtkosten: 1 700 000 EUR) und von der OVCW über einen Zeitraum von achtzehn Monaten durchgeführt werden.

Die Maßnahmen zur Förderung der weltweiten Anwendung des Übereinkommens kommen Staaten zugute, die nicht Vertragsstaaten des CWÜ sind (sowohl Unterzeichner- als auch Nichtunterzeichnerstaaten). Die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Durchführung des Übereinkommens dienen der Unterstützung von Vertragsstaaten des CWÜ, die keine EU-Mitgliedstaaten sind.

Verbundene rechtsakte

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens - Datum des Außerkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Gemeinsame Aktion 2007/185/GASP

19.3.2007

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ABl. L 85 vom 27. März 2007

Letzte Änderung: 22.06.2007

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