Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
Mit dieser Mitteilung wird der umfassende Aktionsplan der EU zur Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen vorgestellt. Durch die EU-Strategie wird bekräftigt, wie wichtig es ist, Programme zur Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und Raketen zu verhindern, zu beenden und generell abzuschaffen.
RECHTSAKT
Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
. Brüssel, den 12. Dezember 2003 [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].
ZUSAMMENFASSUNG
Die Europäische Union muss entschlossen handeln und alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente und politischen Maßnahmen einsetzen, um Programme zur Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und Raketen zu verhindern, zu beenden und generell abzuschaffen.
Zwar konnte die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen durch die in internationalen Abkommen vorgesehenen Regelungen und durch Kontrollmechanismen beim Export verlangsamt werden. Eine bestimmte Anzahl von Staaten und sogar von terroristischen Gruppierungen versuchten oder versuchen jedoch noch immer derartige Waffen zu entwickeln.
Eine wachsende Gefahr für den Frieden und die Sicherheit
Die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, besonders von nuklearen, chemischen und biologischen Waffen und Waffenträgern (Mittel-/Langstreckenraketen, Marschflugkörper und ferngesteuerte Luftfahrzeuge) stellen eine wachsende Bedrohung dar.
Die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, mit der ebenso die Verbreitung von Technologien und Wissen mit doppeltem Verwendungszweck einhergeht, erhöht das Risiko, dass diese Waffen von Staaten eingesetzt werden oder in die Hände von terroristischen Gruppierungen gelangen, die zur Verfolgung eigener Interessen (Interessen ethnischer Gemeinschaften und wirtschaftliche Interessen) die EU direkt oder indirekt bedrohen könnten.
Ein wirksames multilaterales Vorgehen
Die wirksame Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen erfordert, dass die EU einen tatkräftigen und multilateralen Ansatz mit den USA und ihren anderen Partnern verfolgt. Von grundlegender Bedeutung in diesem Zusammenhang sind die Exportkontrolle und die Unterstützung der multilateralen Institutionen, die die Einhaltung der Abkommen überwachen und gewährleisten.
Die präventiven Maßnahmen (multilaterale Abkommen und Regelungen zur Exportkontrolle) werden ggf. durch Zwangsmaßnahmen im Rahmen von Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen und des Völkerrechts (gerichtete oder allgemeine Sanktionen, Abfangen von Lieferungen, Gewaltanwendung, etc.) ergänzt.
Den folgenden drei Punkten muss bei der Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen Beachtung geschenkt werden:
- Die Bedeutung des Multilateralismus: Das System der multilateralen Abkommen bildet die rechtliche Grundlage aller Bemühungen der EU zur Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen. Die universelle Anwendung der in den internationalen Abkommen und dazugehörigen Protokollen festgelegten Normen (Nichtverbreitungsvertrag (FR), Abkommen mit der IAEA (EN), C-Waffen-Übereinkommen (CWÜ), Übereinkommen über biologische Waffen und Toxinwaffen (EN), Verhaltenskodex zur Bekämpfung der Verbreitung ballistischer Raketen (ICOC) und Verbot von Nuklearversuchen (FR)) ist ein politisches Ziel der EU. Das Gleiche gilt für die Verbesserung des Mechanismus zur Feststellung von Normverstößen.
- Die notwendige Förderung stabiler regionaler und internationaler Rahmenbedingungen: Die EU wird für die Schaffung regionaler Vereinbarungen im Bereich Sicherheit sorgen, die Ursachen der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen bekämpfen und regionale Prozesse unterstützen, deren Ziel die Rüstungskontrolle und Abrüstung ist. Besondere Aufmerksamkeit schenkt die EU dem Problem der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen im Mittelmeerraum;
- Eine enge Zusammenarbeit mit den wichtigsten Partnern: Die Festlegung eines gemeinsamen Ansatzes und die Zusammenarbeit mit den wichtigsten Partnern (USA, Russische Föderation, Japan und Kanada), den Vereinten Nationen und anderen internationalen Organisationen sind unverzichtbar bei der wirksamen Durchführung der Nichtverbreitungsregelung.
Programme zur Verbreitung von Massenvernichtungswaffen verhindern, beenden und generell abschaffen
Aufgabe der EU ist es, in allen Bereichen und unter Optimierung der Wirksamkeit das große Spektrum an Instrumenten, das ihr bei der Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen zur Verfügung steht, einzusetzen:
- Multilaterale Abkommen und Kontrollmechanismen;
- Nationale Kontrolleinrichtungen für Exporte, die auf internationaler Ebene koordiniert werden;
- Kooperationsprogramme, mit denen die Bedrohung durch Massenvernichtungswaffen verringert werden soll;
- Politische und wirtschaftliche Ansatzpunkte;
- Verbot des Erwerbs von Massenvernichtungswaffen;
- Zwangsmaßnahmen, die in der Charta der Vereinten Nationen vorgesehen sind.
Die Umsetzung der EU-Strategie basiert auf einem Aktionsplan, der regelmäßig überprüft wird und vier Schwerpunkte umfasst:
Schwerpunkt 1: Entschlossenes Vorgehen gegen die Verbreiter von Massenvernichtungswaffen
- Universelle Anwendung der grundlegenden Abkommen, Übereinkommen und Überwachungsvereinbarungen und, falls nötig, deren Stärkung;
- Unterstützung des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen;
- Verbesserung der politischen, finanziellen und technischen Unterstützung von Überwachungssystemen;
- Stärkung der Politik und der Maßnahmen im Bereich der Exportkontrolle;
- Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen innerhalb der EU, durch die der unerlaubte Zugang zu Materialien, Ausrüstung und Wissen bezüglich der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen verhindert wird;
- Ausbau der Maßnahmen zur Ermittlung, zur Überwachung und zum Abfangen illegaler Lieferungen.
Schwerpunkt 2: Stabile internationale und regionale Rahmenbedingungen
- Stärkung der Kooperationsprogramme der EU mit Drittländern, durch die die Abrüstung, Kontrolle und Sicherung von als sicherheitsempfindlich zu betrachtenden Materialien, Einrichtungen und Fachkenntnissen unterstützt wird;
- Einbeziehung der Nichtverbreitungsanliegen in die politischen Aktivitäten der EU, um deren Wirksamkeit zu steigern.
Schwerpunkt 3: Enge Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten und anderen wichtigen Partnern
Schwerpunkt 4: Schaffung der erforderlichen Rahmenbedingungen in der Europäischen Union
- Einrichtung eines Überwachungszentrums im Generalsekretariat des Rates, das für die einheitliche Umsetzung der EU-Strategie sorgen soll. Seit 2004 wird dem Europäischen Rat halbjährig ein Sachstandsbericht zur Annahme vorgelegt.
Im Dezember 2006 nahm der Rat ein „Konzeptpapier
" zur Beobachtung und Stärkung der kohärenten Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen durch eine spezielle Beobachtungsstelle an. Ziel dieses Konzeptpapiers ist die Schaffung einer auf Kooperation beruhenden Arbeitsweise, die es dem Generalsekretariat des Rates, den Dienststellen der Kommission und den Mitgliedstaaten ermöglicht, die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen gemeinsam effektiv zu bekämpfen.
Hintergrund
Während der Tagung des Europäischen Rates in Thessaloniki vom 19. bis 20. Juni 2003 nahmen die Mitgliedstaaten eine Erklärung über die Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen an, wobei sie sich für die Erarbeitung einer einheitlichen Strategie der Gemeinschaft bis zum Ende des Jahres 2003 einsetzen wollten, mit der auf die Bedrohung durch Massenvernichtungswaffen reagiert werden sollte. Im Dezember 2003, zeitgleich mit der Einführung der Europäischen Sicherheitsstrategie „ Ein sicheres Europa in einer besseren Welt ", nahm der Europäische Rat die Strategie gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen an.
Diese Kurzbeschreibung hat rein informativen Charakter. Sie dient weder der Auslegung noch ersetzt sie das Referenzdokument, das die einzige verbindliche Rechtsgrundlage ist.
Siehe auch
- Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Website Europäischen Auswärtigen Dienst (EN)



