Rohe und wärmebehandelte Milch
Die Europäische Union erlässt gesundheitsrechtlichen Vorschriften für wärmebehandelte Milch (pasteurisierte, ultrahocherhitzte und sterilisierte Milch), die für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr bestimmt ist.
RECHTSAKTE
Richtlinie 89/384/EWG des Rates vom 20. Juni 1989 zur Festlegung der Modalitäten für die Kontrolle der Einhaltung des in Anhang A der Richtlinie 85/397/EWG vorgesehenen Gefrierpunkts von unbehandelter Rohmilch
Entscheidung 92/608/EWG des Rates vom 14. November 1992 zur Festlegung von Analyse- und Testverfahren für wärmebehandelte Milch, die zum unmittelbaren Genuss durch Menschen bestimmt ist
ZUSAMMENFASSUNG
Richtlinie 89/384/EWG
Diese Richtlinie umfasst Modalitäten für die Überwachung des Gefrierpunkts von Rohmilch bei der Anlieferung im Bearbeitungsbetrieb bzw. in der Sammel- oder Standardisierungsstelle. Demnach muss die unbehandelte Milch jedes Betriebs in Stichproben regelmäßig kontrolliert werden.
Wird der Verdacht auf Wasserzusatz durch die Untersuchungsergebnisse entkräftet, so kann die unbehandelte Milch für die Erzeugung von wärmebehandelter Milch verwendet werden. Andernfalls werden zusätzliche Kontrollen durchgeführt und die Milch bei bestätigtem Verdacht von der Vermarktung ausgeschlossen.
Entscheidung 92/608/EWG
Diese Entscheidung dient der Festlegung von Kontrollmaßnahmen, die die Einhaltung der Vorschriften der Richtlinie 85/397/EWG zur Regelung gesundheitlicher und tierseuchenrechtlicher Fragen im innergemeinschaftlichen Handel mit wärmebehandelter Milch gewährleisten sollen. In der Entscheidung sind die Analyse- und Test-Referenzverfahren, die Zuverlässigkeitsbedingungen und die Probenahmen beschrieben.
Die Analyse- und Testverfahren für wärmebehandelte Milch, die zum unmittelbaren Genuss durch den Menschen bestimmt ist, dienen der Untersuchung folgender Kriterien: Trockenmassegehalt, Fettgehalt, Gehalt an fettfreier Trockenmasse, Gesamtstickstoffgehalt, Eiweißgehalt, relative Dichte.
Hintergrund
Die Richtlinie 85/397/EWG wurde durch die Richtlinie 92/46/EWG mit Hygienevorschriften für die Herstellung und Vermarktung von Rohmilch, wärmebehandelter Milch und Erzeugnissen auf Milchbasis ersetzt.
Die Richtlinie aus dem Jahr 1992 umfasst Anforderungen an die zur Wärmebehandlung bestimmte Rohmilch, mikrobiologische Normen für Rohmilch und wärmebehandelte Milch sowie Vorschriften für die Wärmebehandlung. Ferner enthält sie Bestimmungen bezüglich der Zulassung von Bearbeitungsbetrieben, Milchsammelstellen und Milchstandardisierungsstellen, der erforderlichen Kontrollen, Überprüfungen und Inspektionen, der beim Auftreten einer Seuche zu treffenden Maßnahmen und der bei der Beförderung von Milch zu beachtenden Vorschriften.
Die Richtlinie 92/46/EWG wird mit Inkrafttreten des Hygienepakets im Januar 2006 aufgehoben.
BEZUG
| Rechtsakt | Datum des Inkrafttretens | Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten | Amtsblatt |
|---|---|---|---|
| Richtlinie 89/384/EWG | 26.6.1989 | 1.7.1990 | ABl. L 181 vom 20.6.1989 |
| Entscheidung 92/608/EWG | 20.1.1993 | - | ABl. L 407 vom 31.12.1992 |
VERBUNDENE RECHTSAKTE
Richtlinie 92/46/EWG [Amtsblatt L 268 vom 14.9.1992]
Richtlinie des Rates vom 16. Juni 1992 mit Hygienevorschriften für die Herstellung und Vermarktung von Rohmilch, wärmebehandelter Milch und Erzeugnissen auf Milchbasis
Diese Richtlinie wird mit Inkrafttreten des Hygienepakets im Januar 2006 aufgehoben.
Entscheidung 91/180/EWG [Amtsblatt L 93 vom 13.4.1991]
Entscheidung der Kommission vom 14. Februar 1991 zur Festlegung bestimmter Analyse- und Testverfahren für Rohmilch und wärmebehandelte Milch
Verordnung (EG) Nr. 1664/2006 der Kommission vom 6. November 2006 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2074/2005 hinsichtlich der Durchführungsmaßnahmen für gewisse zum Verzehr bestimmte Erzeugnisse tierischen Ursprungs und zur Aufhebung bestimmter Durchführungsmaßnahmen [Amtsblatt L 320 vom 18.11.2006]



