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Lebensmittelsicherheit

food_safety

Die Politik der Europäischen Union (EU) für Lebensmittelsicherheit wird in erster Linie durch die Artikel 168 (öffentliche Gesundheit) und 169 (Verbraucherschutz) des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union geregelt.

Die Politik der Lebensmittelsicherheit der EU schützt die Verbraucher und garantiert gleichzeitig ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes. Die EU-Gesetzgebung deckt die gesamte Lebensmittelkette – „vom Hof auf den Tisch“ – auf integrierte Weise ab und wendet das „Eine Gesundheit“-Konzept an. 

Sie befasst sich mit Sicherheitsaspekten in Bezug auf die Primärproduktion, Hygienebedingungen in der Lebensmittelverarbeitung, Verpackung, Kennzeichnung und amtlichen Kontrollen zur Einhaltung der Lebensmittelsicherheit.

In der EU gelten bestimmte festgelegte Normen für Lebensmittelhygiene, Tiergesundheit und artgerechte Tierhaltung, Pflanzengesundheit und die Vermeidung von Verunreinigungen mit externen Substanzen wie Pestiziden. In allen Phasen werden strenge Kontrollen durchgeführt. Einfuhren (z. B. Fleisch) aus Drittländern müssen den gleichen Standards genügen und werden den gleichen Prüfungen unterzogen wie in der EU hergestellte Lebensmittel.