Pflanzenschutzkontrollen
Um allen Risiken bei der Ernährung von Mensch und Tier vorzubeugen und um gesundheitlich unbedenkliche, hochwertige Erträge aus dem Landbau zu gewährleisten, wird dem Schutz von Pflanzen und von Pflanzenerzeugnissen in der EU ganz besondere Bedeutung beigemessen. So wird der Verkehr von Pflanzen innerhalb der EU oder aus Drittländern kontrolliert, damit keine Schadorganismen eingeschleppt werden und sich ausbreiten können. Darüber hinaus sorgt die EU insbesondere durch ein Zulassungssystem und verbindliche Grenzwerte für Rückstände in Pflanzen dafür, dass keine gesundheits- oder umweltschädlichen Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden.
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PFLANZENSCHUTZMITTEL: EVALUIERUNG UND ZULASSUNG
- Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln
- Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (bis Juni 2011)Archiv
- Verbotene Pflanzenschutzmittel (bis Juni 2011)Archiv
- Ergänzendes Schutzzertifikat für Pflanzenschutzmittel
- Schulung des Personals der Kontrollbehörden auf dem Gebiet der Lebensmittelsicherheit
- RÜCKSTÄNDE VON SCHÄDLINGSBEKÄMPFUNGSMITTELN
- PFLANZENGESUNDHEIT UND PFLANZENSCHUTZ - SCHADORGANISMEN



